Stand: Dezember 2013
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ), die älter als 5 Jahre sind, mit Zuwendungen ( Zuschüssen ) für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beratern/Beraterinnen für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
Grundlage ist die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 28. Juli 2011.
Die Gültigkeitsdauer der Richlinie ist bis zum 30. Juni 2014 verlängert worden!
Somit sind Förderzusagen nach der aktuellen RWP-Richtlinie nur noch zulässig, wenn sie bis zum 30. Juni 2014 erfolgt sind.
Anträge können daher nur noch bis zum 31. Mai 2014 entgegen genommen werden!
Ausgaben für umfassende Beratungen, wenn sie für das Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht sind und sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben.
Diese Voraussetzungen sind insbesondere gegeben bei
kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ), die sich nicht in Schwierigkeiten befinden und älter als 5 Jahre sind.
Nach der geltenden Definition der Europäischen Kommission sind - unter Berücksichtigung verbundener und/oder Partnerunternehmen -
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist von den Antragstellern/innen zu bestätigen.
Die beauftragte Beratungsgesellschaft muss über mindestens zwei Jahre Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsfeld verfügen.
Nach Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen werden zunächst
In begründeten Ausnahmefällen von strukturpolitischer Bedeutung und bei Belegschaftsinitiativen können mehr als 8 Tagewerke gefördert werden, max. jedoch 50.000 €. Ein Tagewerk entspricht 8 Stunden.
Die Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich
Für Belegschaftsinitiativen, die ein Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollen, beträgt die Zuwendungshöhe grundsätzlich
Die Beratungsförderung (erste und zweite Beratungsphase) kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Der Zeitraum, in dem die Beratungsleistung durchgeführt werden muss (sog. Durchführungszeitraum), beträgt für jede Beratungsphase max. 2 Monate. Spätestens nach Ablauf des Durchführungszeitraums sind ein Tätigkeitsnachweis und ein nach den Vorgaben der NRW.BANK erstellter Beratungsbericht innerhalb eines Monats bei der NRW.BANK in Münster einzureichen. Ansonsten verfällt der Anspruch auf die Zuwendung.
Die NRW.BANK zahlt die Zuwendung erst nach Vorlage und erfolgter Prüfung der genannten Unterlagen aus.
Dem Mittelabruf des Zuwendungsempfängers/der Zuwendungsempfängerin an die NRW.BANK, Münster, ist eine Bestätigung beizufügen, dass der Eigenanteil an die Beratungsgesellschaft geleistet wurde.
Zuwendungsanträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NRW.BANK Münster in einfacher Ausfertigung auf einem formgebundenen Vordruck gestellt werden.
Kontakt:
Beratungscenter Westfalen
Tel.: +49 251 91741-4800
Fax: +49 251 91741-2666
info-westfalen@nrwbank.de
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