Stand: Januar 2012
Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen sowie der Freien Berufe ( sofern sie nicht selbst unternehmensberatend tätig sind ) zu verbessern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern, fördert der Bund mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unternehmen durch einen Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten ( ohne MWSt ).
Gefördert werden
1) allgemeine Beratungen
zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen;
2) spezielle Beratungen zu folgenden Themen:
- Technologie- und Innovation,
- Außenwirtschaft,
- Kooperationen,
- betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen,
- Fachkräftegewinnung und -sicherung,
- Sicherung des Unternehmens gegen rechtswidrige oder schädigende Übergriffe und zur Regelüberwachung (Compliance),
- Arbeitsschutz,
- Vorbereitung der Unternehmensübergabe sowie
3) besondere Beratungen, die schwerpunktmäßig den Förderzielen des ESF entsprechen:
- Umweltschutz,
- betriebswirtschaftliche Fragen der Unternehmensführung,
- Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- betriebswirtschaftliche Fragen der Unternehmensführung in Unternehmen, die von Migranten geführt werden,
- Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den Betrieb.
kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe entsprechend der KMU-Definition der EU, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen. Die Unternehmen müssen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Zuwendungen werden als "De-minimis"-Beihilfen gewährt. Antragsteller dürfen innerhalb des laufenden Steuerjahres ( Kalenderjahr ) sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren "De-minimis"-Beihilfen mit einer Gesamtsumme von max. 200.000 € erhalten.
Die Richtlinien gelten längstens für Beratungen, die bis zum 31. Dezember 2014 begonnen und bis zum 30. Juni 2015 beendet werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das im Internet zur Verfügung gestellte elektronische Verfahren.
Weitere Informationen http://www.beratungsfoerderung.info (externer Link)