Coronavirus - Infos für die Wirtschaft

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Das Team der Gladbecker Wirtschaftsförderung stellt auf dieser Seite aktuelle Informationen sowie weiterführende Links zu den Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen bereit.

Für Fragen steht Xhenita Mehmeti (02043 99 2398, xhenita.mehmeti@stadt-gladbeck.de) zur Verfügung.


Außerordentliche Wirtschaftshilfe November

Um die Folgen für die Unternehmen und Einrichtungen, die von der Schließung im November betroffen sind, abzufedern, hat der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe zur Verfügung gestellt. Damit sollen die Fixkosten, die während der temporären Schließung weiterlaufen, gedeckt werden. Der Antrag wird elektronisch über die Überbrückungshilfe-Plattform gestellt, also durch einen Steuerberater / eine Steuerberaterin oder Wirtschaftsprüfer*in.

  • Details zu den Hilfen (Antragsberechtigte, Art der Förderung etc.)  hier
  • Antragstellung hier


Überbrückungshilfen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung von Anfang Juni umfasst neben vielen anderen Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen auch Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen in Form von Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Mit Phase II (Fördermonate September bis Dezember 2020) wurde der Zugang zur Überbrückungshilfe in einigen Punkten verbessert. Auch die NRW Überbrückungshilfe Plus ist in der zweiten Phase enthalten.
Damit können Solo-Selbständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen / Personengesellschaften mit max. 50 Mitarbeitern zusätzlich eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 € pro Monat für maximal vier Monate als fiktiven Unternehmerlohn erhalten. Die Voraussetzungen der Überbrückungshilfe gelten auch hier.Der Antrag kann ausschließlich digital und über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer erfolgen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen

  • mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
  • oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Details und Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie unter
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Informationen zur NRW Überbrückungshilfe Plus finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe


Programm "Mittelstand innovativ und digital"

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Bis zum 30. Juni können Gutscheine für Digitalisierungsvorhaben auch für die erstmalige Umstellung von Beratungs- und Kursangeboten, die bislang physisch stattgefunden haben, auf digitale Instrumente beantragt werden.

Weitere Informationen: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/


Weitere Hilfsangebote:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW

(Soforthilfen des Bundes und des Landes, Landesbürgschaftsprogramm etc.)

www.wirtschaft.nrw/corona

www.soforthilfe-corona.nrw.de

Arbeitsagentur

(Kurzarbeitergeld)

www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Portal der Bundesregierung

(Hilfen für Künstler und Kreative)

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438

Portal der Landesregierung

(Ansprechpartner/Hotlines, Aktuelle Meldungen, gesammelte Informationen etc.)

www.land.nrw/corona

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

(Relevante Erlasse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie)

www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Ministerium der Finanzen NRW

(Steuerstundung / Herabsetzung von Vorauszahlungen, Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung)

www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

  

   
   

 

 

 

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