Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ist ein entscheidendes Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie. Diese Strategie hat das Ziel, Europa zum stärksten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Voraussetzung hierfür ist die Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes auch für Dienstleistungen.
Die Dienstleistungsrichtlinie will daher
Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für alle gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberuflichen Tätigkeiten. Ausnahmen sind unter anderem Tätigkeiten in den Bereichen Finanzen, Gesundheit, Verkehr, Leiharbeit und private Sicherheitsdienste.
Einheitliche Ansprechpartner
Mit der Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten Einheitliche Ansprechpartner ( EA ) eingerichtet, über die Dienstleistungserbringer alle notwendigen Informationen erhalten und alle Verwaltungsformalitäten erledigen können, ohne sich an eine Vielzahl verschiedener Verwaltungsstellen und Behörden wenden zu müssen.
Umsetzung in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sind Kreise und kreisfreie Städte Träger der Einheitlichen Ansprechpartner. Sie arbeiten dabei eng mit den Kammern zusammen. In zahlreichen Regionen kooperieren mehrere Kreise und kreisfreie Städte und bieten den Service des EA gemeinsam an. Welcher Ansprechpartner für Ihr Anliegen als Dienstleister zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie Ihre Dienstleistung erbringen wollen. Den zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner in Nordrhein Westfalen erreichen Sie über den EA-Finder unter www.ea-finder.nrw.de
Kreis Recklinghausen
Über den Einheitlichen Ansprechpartner Kreis Recklinghausen kann jedes Unternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten und aus dem Inland, das sich im Kreis Recklinghausen niederlassen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen will, Informationen und Verfahrensschritte aus einer Hand erhalten.
Das Internetportal www.ea-kreis-re.de hält diese Informationen bereit und ermöglicht den zentralen Zugang zum Einheitlichen Ansprechpartner beim Kreis Recklinghausen.
Für welche Bereiche gilt die Dienstleistungsrichtlinie?
Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für die Erbringung eines breiten Spektrums von Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen, mit nur wenigen bestimmten Ausnahmen. Sie umfasst z. B.:
Die Dienstleistungsrichtlinie gilt nicht für folgende Dienstleistungen, die ausdrücklich ausgenommen sind:
Nationale Regeln und Vorschriften über diese ausgeschlossenen Dienstleistungen müssen auf jeden Fall anderen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere der im AEU-Vertrag garantierten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.
Weitere Informationen zur Dienstleistungsrichtlinie finden Sie auch unter www.dienstleisten-leicht-gemacht.de