Stand: Juni 2011
Ziel und Gegenstand
Zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK kleine und mittlere Unternehmen ( gem. KMU-Definition der EU ) und freiberuflich Tätige ab 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme durch zinsverbilligte Darlehen mit einer obligatorischen 60 %igen Haftungsfreistellung der Hausbank.
Finanziert werden folgende Maßnahmen:
Antragsberechtigt sind ab 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Förderfähig sind Wachstumsvorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Investitionsstandort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
Darlehensumfang und Konditionen
Finanzierungsanteil: Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel, maximal 1 Mio € pro Vorhaben ( Mindestkredit: 50.000 € ).
Die Laufzeit
Investitionsdarlehen
- 5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
- 10 Jahre bei 1 oder 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
Betriebsmittel
- 5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
Der Zinssatz ist für die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben.
Die Höhe des Zinssatzes wird von der Hausbank kundenindividuell festgelegt, d.h. unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers ( Bonität ) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten.
Dabei erfolgt eine Einordnung in eine von der NRW.BANK vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklasse und, durch deren Kombination, in eine Preisklasse. Diese Ermittlung der Preisklasse basiert auf dem risikogerechtes Zinssystem der KfW.
Auszahlung: 100%
Tilgung: Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleichen Vierteljahresraten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
Besicherung: Die Förderdarlehen sind banküblich zu besichern.
Haftungsfreistellung: Das Darlehen ist obligatorisch mit einer 60 %igen Haftungsfreistellung für die Hausbank verbunden. Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Laufzeit gewährt. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.
Antragsverfahren
Der Antrag auf das Förderdarlehen der NRW.BANK ist vor Beginn der Maßnahme bei einem Kreditinstitut nach Wahl ( Hausbankverfahren ) zu stellen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist nicht gegeben.
Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage der EU-Freistellungsverordnung für "De-minimis"-Beihilfen.
Antragsteller dürfen innerhalb des laufenden Steuerjahres ( Kalenderjahr ) sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren "De-minimis"-Beihilfen mit einer Gesamtsumme von max. 200.00 € erhalten. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Subventions- oder Beihilfewert ( Zinsvorteil ) des zinsverbilligten Darlehens, nicht um den Darlehensbetrag.
Bei diesem Programm ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Haftungsfreistellung als auch das Darlehen Beihilfen enthalten.
Der Beihilfewert wird mit der Zusage der NRW.BANK bekannt gegeben.
Weitere Informationen der NRW.BANK (externer Link)