Stand: Februar 2013
Aktueller Hinweis:
Einstellung des Programmteil B "Nachrangkapital“ zum 30.04.2013
Im Rahmen des Förderprogramms KfW-Unternehmerkredit - Programmteil B "Nachrangkapital“ - stellt die KfW bislang kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Kombination einer Fremdkapital- und einer Nachrangkapitaltranche zur Investitionsfinanzierung im In- und Ausland zur Verfügung.
Die Nachfrage nach Nachrangdarlehen in der allgemeinen Unternehmensfinanzierung ist jedoch seit einigen Jahren stark rückläufig.
Vor diesem Hintergrund stellt die KfW das Förderprogramm zum 30.04.2013 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt können noch Anträge im KfW-Unternehmerkredit - Nachrangkapital gestellt werden.
Förderfenster für Griechenland im KfW-Unternehmerkredit
Die Investitions- und Wachstumsoffensive für Griechenland des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt die KfW durch ein besonders vergünstigtes Förderfenster im KfW-Unternehmerkredit. Generell können Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen im KfW-Unternehmerkredit gefördert werden; das Förderfenster Griechenland bietet auf Grundlage der bisherigen Konditionengestaltung eine weitere Verbilligung in Höhe von 25 Basispunkten für alle Laufzeitvarianten der Fremdkapitalfinanzierungen (Programmteil A).
Für das Förderfenster Griechenland gelten ansonsten die Förderbedingungen des KfW-Unternehmerkredites für Vorhaben im Ausland.
Antragsberechtigt für Vorhaben in Griechenland sind:
Alle übrigen Programmbestimmungen des KfW-Unternehmerkredits bleiben unverändert bestehen.
Anträge können ab sofort gestellt werden.
Ziel und Gegenstand
Der KfW-Unternehmerkredit dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Das Programm besteht aus zwei Teilen:
Programmteil A "Fremdkapital“: Angeboten werden mittel- und langfristige Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln kleiner und mittlerer Unternehmen und größerer Mittelständlern.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht ein spezielles KMU-Fenster mit zusätzlich vergünstigten Zinskonditionen
Programmteil B "Nachrangkapital“: Angeboten wird ein integriertes Finanzierungspaket aus Nachrangdarlehen und Fremdkapital zur Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Antragsberechtigt sind
die grundsätzlich seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind und über eine ausreichende Bonität verfügen ( siehe risikogerechtes Zinssystem ).
Die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen und Sanierungsfälle bzw. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft sind ausgeschlossen.
Weitere Voraussetzungen
Im KfW-Unternehmerkredit werden von der KfW Finanzierungshilfen nach unterschiedlichen EU-Beihilferegelungen vergeben. Diese verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben.
Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Antragsteller enthält das "Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen“.
Mitfinanziert werden z.B. in den Programmteilen A "Fremdkapital" und B "Nachrangkapital"
Im Programmteil A "Fremdkapital" sind zusätzlich folgende Investitionsmaßnahmen förderfähig:
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Fremdkapitaldarlehen ( Programmteil A ) oder einem integrierten Finanzierungspaket ( Programmteil B ), das aus einem Nachrangdarlehen ("Nachrangtranche“) und einem klassischen Darlehen ohne Haftungsfreistellung ("Fremdkapitaltranche“) aus der Programmvariante "Fremdkapital“ besteht. Fremdkapital- und Nachrangtranche sind obligatorisch gleich groß.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, bzw. in Programmteil A zusätzlich bis zu 100% der Betriebsmittel.
Darlehenshöchstbetrag:
Fremdkapital ( Programmteil A )
- Investitionsvorhaben / Betriebsmittel ohne Haftungsfreistellung: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Betriebsmittel im KMU-Fenster mit Haftungsfreistellung: maximal 5 Millionen Euro je Unternehmensgruppe.
Nachrangkapital ( Programmteil B )
Investitionsvorhaben: maximal 4 Mio. EUR je Vorhaben ( je 2 Mio. EUR Nachrang- und Fremdkapitaltranche )
Auszahlung: 100 %
Zinssatz: Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der KfW vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklassen ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklasse zu ( risikogerechtes Zinssystem ).
Besicherung: Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Haftungsfreistellung:
Fremdkapital Programmteil A:
Im Rahmen von Investitionsfinanzierungen ist weiterhin eine 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes bei Krediten an Unternehmen und freiberuflich Tätige möglich, die bereits 2 Jahre bestehen bzw. seit 2 Jahren am Markt tätig sind.
Bei Betriebsmittelkrediten ist eine 50-prozentige Haftungsfreistellung ausschließlich im KMU-Fenster für endfällige Kredite mit einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren möglich.
Nachrangkapital Programmteil B:
Für die Nachrangtranche wird das durchleitende Kreditinstitut von der Haftung freigestellt. Die Bank tritt mit ihren Forderungen aus der Nachrangtranche im Rang hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Fremdkapitalgeber zurück.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der jeweiligen Hausbank zu stellen ( Hausbankverfahren ).
Im Rahmen der Kreditentscheidung wird die KfW immer dann eine SCHUFA-Auskunft einholen, wenn es sich um einen nichtbilanzierenden Antragsteller handelt. Dies betrifft ausschließlich Anträge im KfW-Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung.
Weitere Informationen:
kfw BANKENGRUPPE
Programmteil A "Fremdkapital“ ( externer Link )
Programmteil B "Nachrangkapital“ ( externer Link )