Stand: Februar 2011
Ziel und Gegenstand
Mit dem Programm werden Existenzgründungs- und Festigungsvorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft ( KMU ) durch Nachrangdarlehen gefördert. Die Darlehen haften im Unternehmen unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion.
Mitfinanziert werden folgende Investitionen in Deutschland:
Antragsberechtigt sind
Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) im Sinne der Definition der Europäischen Union müssen erfüllt sein.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss eine nachhaltig tragfähige selbständige, gewerbliche oder freiberufliche Existenz als Haupterwerb erwarten lassen.
Der Antragsteller muss die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit besitzen.
Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbständigen Tätigkeit mehr bestehen.
Nicht förderbar sind
Nachfinanzierungen, Umschuldungen und Betriebsbeihilfen ( z.B. Liquiditätsbeihilfen ) sowie der Erwerb eines Unternehmens, einer Beteiligung oder einzelner Vermögensgegenstände aus dem Eigentum des Ehegatten oder Lebenspartners gem. Lebenspartnerschaftsgesetz.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Nachrangdarlehens in Höhe von maximal 500.000 € je Antragsteller. Früher gewährte ( ERP- ) Eigenkapitalhilfedarlehen werden dabei angerechnet.
Voraussetzung für eine Kreditvergabe ist der Einsatz eigener Mittel. Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15% der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten; sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45% der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.
Laufzeit: Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, bei 7 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt. Am Ende des 10. Jahres wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des dann bestehenden Marktzinsniveaus für die Restlaufzeit neu vereinbart.
Besicherung: Persönliche Haftung des Antragstellers, Mithaftung des Ehegatten oder Lebenspartners ( gem. LPartG ) soweit Vermögensverfügungen zu seinen Gunsten erfolgt sind, die nicht gebräuchlichen Gelegenheitsgeschenken entsprechen. Für den Fall etwaiger Ansprüche auf Zugewinnausgleich muss sich der Ehegatte oder Lebenspartner verpflichten, die Interessen des geförderten Vorhabens angemessen zu berücksichtigen.
Haftungsfreistellung: Das durchleitende Kreditinstitut wird von der Haftung freigestellt.
Auszahlung: 100%
Tilgung: Nach 7 tilgungsfreien Anlaufjahren in 31 gleich hohen vierteljährlichen Raten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens über ein Kreditinstitut nach Wahl ( Hausbankverfahren ) zu stellen.
Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen nach diesem Programm erfolgt teilweise ( Material-, Waren- und Ersatzteillager ) auf der Grundlage der EU-Freistellungsverordnung für "De-minimis"-Beihilfen.
Antragsteller dürfen innerhalb des laufenden Steuerjahres ( Kalenderjahr ) sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren "De-minimis"-Beihilfen mit einer Gesamtsumme von max. 200.000 € erhalten. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Subventions- oder Beihilfewert ( Zinsvorteil ) des zinsverbilligten Darlehens, nicht um den Darlehensbetrag.
Der Beihilfewert wird mit der Zusage bekanntgegeben.
Weitere Informationen bei der KfW-Mittelstandsbank