Was wird vermietet?
Die bisher an einem Großteil der Gladbecker Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellten Parkplätze werden dem dort tätigen Personal ab dem 01.04.2015 kostenpflichtig für die Zeit von 7-17 Uhr von montags bis freitags vermietet. Im Bereich des Heisenberg-Gymnasiums, der Erich-Fried-Schule und der Erich-Kästner-Realschule erfolgt die Bewirtschaftung der Stellplätze mittels Parkscheinautomaten.
Wer kann einen Stellplatz mieten?
Alle an der Schule tätigen Mitarbeiter können einen Stellplatz anmieten. Dies sind u.a. die Lehrerinnen und Lehrer, die Schulsekretärinnen, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, das Personal der Ganztagsbetreuung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mensen/Cafeterien.
Wie hoch sind die Kosten?
Die monatliche Miete beträgt 20,- € und ist im Voraus bis zum Dritten jeden Monats zu entrichten.
Wie läuft das Verfahren für die Anmietung eines Stellplatzes ab?
Auf der Homepage der Stadt Gladbeck ist ein Kontaktformular eingestellt, mit dem Sie uns Ihren Anmietwunsch mitteilen. Bitten nennen Sie uns in dieser Anfrage bereits maximal zwei Kfz-Kennzeichen der Fahrzeuge, mit denen Sie auf dem angemieteten Stellplatz parken wollen. Wir überprüfen dann, ob Sie an dieser Schule tätig sind und schicken Ihnen darauf einen Mietvertrag in zweifacher Ausfertigung. Eine Ausfertigung davon senden Sie uns bitte unterschrieben zurück. Ein Vordruck zur Erteilung einer Einzugsermächtigung ist beigefügt. Nach Eingang des von Ihnen unterschriebenen Mietvertrags übersenden wir Ihnen den Parkausweis.
Was passiert, wenn weniger Parkplätze als Anmietwünsche zur Verfügung stehen?
Die Parkplätze werden nach Eingang der Anfragen per E-Mail an schulparkplaetze@stadt-gladbeck.de vergeben. Schwerbehinderte (mindestens 50 % Schwerbehinderung und Merkzeichen G) sowie an mehreren Standorten tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bevorzugt behandelt.
Muss ich auch einen Stellplatz kostenpflichtig anmieten, wenn ich an mehreren Standorten tätig bin und daher mein Kraftfahrzeug schnell erreichen muss?
Ja, wir können dort leider keine Ausnahme machen. Es ist allerdings nur erforderlich, einen Stellplatz kostenpflichtig anzumieten, die Stellplätze an den weiteren Schulen werden kostenfrei vermietet. Allerdings muss für die Regelung von Haftungsfragen etc. auch hier ein Mietvertrag abgeschlossen werden.
Der Notwendigkeit einer schnellen Erreichbarkeit des Kfz tragen wir dadurch Rechnung, dass Personal, welches an mehreren Standorten eingesetzt ist, an allen Einsatzorten bei der Stellplatzvergabe bevorzugt berücksichtigt wird.
Teilen Sie uns bitte direkt bei der Stellplatzanfrage mit, dass sie an mehreren Standorten tätig sind und schon einen weiteren Stellplatz kostenpflichtig angemietet haben/anmieten wollen.
Ich bin schwerbehindert und kann keine weiten Strecken zu Fuß zurücklegen. Gibt es für diesen Fall Sonderregelungen?
Sollten Sie eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und dem Merkzeichen G haben, stellen wir Ihnen den Parkplatz kostenlos zur Verfügung und behandeln Sie bei der Stellplatzvergabe bevorzugt. Auch hier ist es allerdings für die Regelung von Haftungsfragen etc. erforderlich, einen Mietvertrag abzuschließen.
Teilen Sie uns bitte direkt bei der Anfrage mit, dass Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen und senden uns gleichzeitig auf dem Postweg eine Kopie eines entsprechenden Nachweises.
Was passiert, wenn ich aufgrund einer der beiden vorgenannten Tatbestände bevorzugt bei der Stellplatzvergabe berücksichtigt werde, aber kein Stellplatz an der Schule mehr frei ist?
Es ist nicht möglich, einem anderen Mieter für Sie zu kündigen. Wir werden Ihnen aber den nächsten freien Stellplatz zur Verfügung stellen.
Werden feste Stellplätze vergeben?
Nein. Es wird das Recht eingeräumt, auf einer vorher festgelegten Fläche (Parkplatz) einen der dortigen Stellplätze nutzen zu dürfen. Es werden allerdings nicht mehr Stellplätze vermietet als vorhanden sind, so dass im Regelfall jederzeit ein Parkplatz zur Verfügung steht.
Wird gewährleistet, dass der Lehrerparkplatz in der Mietzeit stets für mich verfügbar ist?
Es werden nur so viele Stellplätze vermietet wie vorhanden sind. Außerdem ist jeder Mieter verpflichtet, raumsparend zu parken.
Aufgrund der Gestattung der Nutzung der Parkplätze am Abend und am Wochenende für schulfremde Nutzer (z.B. Sportvereine) ist es Ihnen nicht gestattet, zusätzliche Absperreinrichtungen zu installieren
Darf ich einen Stellplatz für mich markieren?
Nein, es dürfen keine Stellplätze markiert, beschildert oder beschriftet werden. Dies ist auch nicht erforderlich, da wie oben beschrieben nur so viele Stellplätze wie vorhanden sind vermietet werden. Auch weitere bauliche Veränderungen sind nicht gestattet.
Was sind meine Rechte und Pflichten?
Diese sind im Mietvertrag geregelt und werden daher hier nicht näher erläutert. Ein Muster des Mietvertrages ist auf der Homepage der Stadt Gladbeck abzurufen.
Wie sind die Kündigungsmodalitäten?
Das Mietverhältnis ist grundsätzlich mit Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündbar. Sollte die Dienstzeit des Mieters am entsprechenden Standort enden, kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats gekündigt werden, in dem die Dienstzeit am Standort endet. Sollten Sie bereits einen Nachmieter haben, teilen Sie uns gerne dessen Kontakt-
Daten mit.
Es ist also nicht möglich, den Stellplatz für den Zeitraum der Ferien zu kündigen?
Aus Gründen der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes ist dies nicht möglich. Zum Ausgleich ist der monatliche Mietpreis entsprechend geringer, was sich auch aus dem geringeren Verwaltungsaufwand ergibt.
Warum muss auf Verlangen die Beendigung der Dienstzeit am Standort schriftlich nachgewiesen werden?
Dies dient dazu, ungerechtfertigte Kündigungen zu vermeiden, um z.B. doch nicht in den Ferienzeiten einen Stellplatz anmieten zu müssen. Dies wäre ungerecht gegenüber allen anderen Mietern und würde im Endeffekt dazu führen, dass die monatliche Miete erhöht werden müsste.
Es wird jedoch nur in seltenen Fällen vorkommen, dass von dieser Klausel Gebrauch gemacht werden wird.
Kann ich den Stellplatz untervermieten, da ich diesen nicht die gesamte Zeit benötige?
Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich mit mehreren Kollegen im Rahmen eines Parkplatzsharings einen oder mehrere Stellplätze zu teilen, um somit Kosten sparen zu können. Hierfür ist ein gesonderter Mietvertrag abzuschließen, der weitere Regelungen enthält.
Wie funktioniert dieses "Parkplatzsharing"?
Ein Mitarbeiter mietet mindestens einen Stellplatz als Hauptmieter an. Dieser Hauptmieter ist dann durch einen speziellen Mietvertrag berechtigt, den Stellplatz/ die Stellplätze an mehrere Kolleginnen unterzuvermieten. Dies bedeutet, dass sich mehrere Nutzer einen Stellplatz teilen und somit eine Kostenreduzierung durch Verteilung der Miete auf mehrere Personen erreicht werden kann. Der Mietpreis je Stellplatz bleibt jedoch gleich.
Die Organisation des Ganzen erfolgt eigenständig durch den Hauptmieter. Die Anzahl der Untermieter pro Parkplatz ist jedoch auf 3 begrenzt.
In diesem Fall sind wir bereit auch mehr als einen Parkausweis pro Stellplatz auszugeben, jedoch können wir dann nicht mehr gewährleisten, dass immer für jeden Nutzer ein Stellplatz zur Verfügung steht.
Diese Parkausweise berechtigen jedoch nur zum Parken auf den im Sharing-Vertrag vereinbarten Parkflächen und nicht auf den anderen Stellplätzen. Daher werden im Gegensatz zur sonstigen Vorgehensweise im Sharing-Vertrag die vermieteten Parkplätze einzeln benannt und vor Ort gekennzeichnet.
Der Hauptmieter bleibt jedoch generell gegenüber der Stadt Gladbeck als Vermieter in der Haftung, insbesondere für die Einhaltung der Bestimmungen aus dem Mietvertrag. Näheres hierzu finden Sie im entspr. Sharing-Mietvertrag.
Sollten Sie beabsichtigen, als Hauptmieter einen Parkplatzsharing-Mietvertrag abzuschließen, teilen Sie uns dies bitte direkt mit der Anzahl der gewünschten Stellplätze und der zu erwartenden Untermieter im Kontaktformular mit. Nach Abschluss des Vertrags erhalten Sie die entspr. Anzahl an Parkausweisen. Die Anzahl der Untermieter kann jederzeit bis zur vorgesehenen Grenze erhöht werden.
Werden die Stellplätze auch an schulfremde Personen vermietet?
Dies ist möglich, wenn nicht alle vorhandenen Stellplätze von Mitarbeitern der Schule angemietet werden. Sollten Sie Interesse an einem Stellplatz haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an schulparkplaetze@stadt-gladbeck.de an uns. Wenn ein Stellplatz zur Verfügung steht, senden wir Ihnen einen Mietvertrag zu; ist dies nicht der Fall, versuchen wir Ihnen einen Stellplatz in der Nähe anzubieten.