Vorsorgeverträge

Damit im Krankheitsfall oder in der letzten Lebensphase die eigenen Rechte, Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, ist es unumgänglich, sich frühzeitig mit der Vorsorgethematik zu befassen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson bevollmächtigen, die persönlichen Angelegenheiten zu erledigen. Die Vorsorgevollmacht gilt ab einem vorab vom Verfasser bestimmten Zeitpunkt (z.B. eigene Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit) und ist an die von ihm festgelegten Bedingungen und Bereiche (z.B. Bankvollmacht) gebunden. Es empfiehlt sich, die Vollmacht in schriftlicher Form zu fixieren.
Patientenverfügung
Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Bekundung eigener Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung im Falle schwerer, hoffnungsloser Erkrankungen. Die Verfügung muss eigenhändig unterschrieben werden, in Anwesenheit von mindestens einem Zeugen, der mit unterschreibt.
Die Verfügung sollte bei den persönlichen Unterlagen, bei Angehörigen, Freunden oder beim Hausarzt aufbewahrt werden. Der behandelnde Arzt hat die Patientenverfügung zu beachten (siehe auch Kapitel "Hospiz" ).

Vorsorgeverträge

Für Menschen, die für die eigene Beerdigung rechtzeitig Vorsorge treffen möchten, existieren so genannte Vorsorgeverträge, die Bestattung, Grabpflege und Grabmal betreffen. Entsprechende Vertrags- und Vollmachtsmuster erhalten Sie beim Bestattungsunternehmer, Friedhofsgärtner und Steinmetz.

Verfügung zur Bestattung/ Bestattungsvorsorgevertrag

Besondere Wünsche für die Gestaltung Ihrer Bestattung können Sie in einem Bestattungsvorsorgevertrag festlegen, den Sie mit einem Beerdigungsinstitut Ihrer Wahl abschließen. Darin wird die Art und Weise sowie die Form der Beisetzung festgelegt. Ein Vergleich der Leistungen und Preise der verschiedenen Bestattungsunternehmen ist hier in jedem Fall sinnvoll. Die endgültigen Preise müssen jedoch verständlicherweise offen bleiben.
Zur Absicherung der Zahlung bei Todesfall wird eine bestimmte Summe auf einem Sperrkonto angelegt. Eine derartige Vorsorgeverfügung ist völlig freiwillig. Es besteht genauso gut die Möglichkeit, die individuellen Wünsche schriftlich zu fixieren und eine entsprechende Geldsumme bei der eigenen Bank zweckgebunden zu deponieren.

Sterbegeldversicherung

Bisher hatten alle, die gesetzlich krankenversichert waren, automatisch Anspruch auf Sterbegeld. Durch das neue Gesundheits-Reformgesetz ergeben sich folgende gravierende Änderungen:

  • Streichung des Sterbegeld-Anspruche: Wer nach dem 01.01.1989 einer gesetzlichen Krankenkasse beigetreten ist bzw. jetzt neu beitritt, hat keinen Anspruch auf ein Sterbegeld.
  • Kürzung der Höhe des Sterbegeldes: Für alle langjährigen Mitglieder (Beitritt vor 1989) einer gesetzlichen Krankenkasse wird einheitlich ein Sterbegeld in Höhe von 525,00 €, für mitversicherte Angehörige in Höhe von 262,50 €, gezahlt.

Die Gesamtkosten für eine würdige Bestattung übersteigen heute bereits oft einen Betrag von 5.000,00 €. Damit man zur Deckung der Beisetzungskosten nicht auf Ersparnisse oder die Hinterbliebenenversorgung zurückgreifen muss, ist es sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten (auch für ältere Personen) zu relativ günstigen Konditionen eine solche eigenverantwortliche Absicherung an.

Grabpflege
Auch die Grabpflege kann durch Abschluss von Dauerpflegeverträgen (so genannten Legatverträgen) zu Lebzeiten geregelt werden. Informieren Sie sich bei der Friedhofsgärtnerei Ihres Vertrauens über die Möglichkeiten und Bedingungen.

Veranstaltungstipp
 
 Logo des Aktionsbündnisses Für die Würde unserer Städte
Das Bild zeigt den Werbebanner der ELE
WEB 2.0
Logo von Facebook Logo von Twitter Logo von Youtube Logo von Instagram
Zurück | Seitenanfang | Druckansicht