Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde muss vom zuständigen Standesamt (Sterbeort nicht Wohnort) ausgestellt werden.
Folgende Bescheinigungen müssen dafür beim Standesamt vorgelegt werden:

Totenschein sowie

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde und Personalausweis des/der Verstorbenen
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch) und Personalausweis des/der Verstorbenen
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde (Familienstammbuch), Personalausweis des/der Verstorbenen und Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch), Personalausweis des/der Verstorbenen, Sterbeurkunde oder Todeserklärung für den bereits verstorbenen Ehegatten.

Von der Sterbeurkunde sollten Sie sich mindestens 10 beglaubigte Kopien ausstellen lassen, die Sie für die Benachrichtigung der verschiedenen Ämter, Behörden, Versicherungen etc. benötigen.

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