Soweit die Bestattungskosten zumutbare Belastungen überschreiten, kann man sie steuerlich geltend machen. Informieren Sie sich auch über evtl. Änderungen der Steuerklasse (Fristen einhalten).
Der Antrag auf Ausstellung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Erbschein wird zur Umschreibung und Auflösung von Konten, zur Umschreibung von Haus- und Grundeigentum, zum Nachweis für Lebensversicherungen u.ä. benötigt. Sie können, müssen aber keinen Erbschein beantragen.
Mitgliedschaften kündigen
Mitgliedschaften des Verstorbenen in Verbänden, Vereinen, Versicherungen, Stiftungen etc. kündigen, Daueraufträge, Einzugsermächtigungen, die nach dem Tod des Verstorbenen hinfällig werden, möglichst umgehend kündigen.
Sollten Sie im Besitz eines Testamentes sein, sind Sie gesetzlich verpflichtet, das Original umgehend beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am Wohnort des Erblassers) abzugeben. Dort wird es geprüft und ggf. im Beisein der Erben eröffnet.
Im Falle einer Haushaltsauflösung sind folgende Dinge zu beachten: Wohnung kündigen, Telefon, Strom, Post etc. abmelden, Daueraufträge kündigen, Wasser und Gasversorgung abstellen, Türen und Fenster fest verschließen, ggf. Firma für Haushaltsauflösungen oder karitative Organisationen ansprechen, Abmeldung des Autos und der Kfz-Versicherung; ggf. für eine geeignete Unterbringung von Haustieren sorgen.