Wie überall im Bundesgebiet gab es auch in Gladbeck zunächst nur Wahl- und Reihengräber. Aber mit den Jahren wurden, den vielfältigen Wünschen von Verstorbenen oder Angehörigen auch folgend, neue Grabarten angeboten. Die Erdbestattung ist immer noch die häufigste Bestattungsart. Aber auch Aschebeisetzungen in einer Urne sind heute üblich.
Wahlgräber oder auch Familiengräber können mehrere Grabstellen beinhalten. Größe und Lage der Grabstätte können nach individuellen Wünschen bestimmt werden. Die Nutzungszeit beträgt 33 Jahre und kann immer wieder verlängert werden. Die Vergabe von Wahlgräbern kann auch schon zu Lebzeiten erfolgen.
Reihengräber sind immer Einzelgräber, die der Reihe nach vergeben werden. Besondere Wünsche bezüglich der Lage sind nicht möglich. Eine Verlängerung der 25-jährigen Nutzungszeit ist nicht möglich, sie läuft immer nach der vorgeschriebenen Ruhefrist automatisch ab.
In den neunziger Jahren kam in immer stärkerem Ausmaß die anonyme Bestattung auf. Die Gründe für eine anonyme Bestattung sind unterschiedlich. Sie können weltanschaulicher Art sein. Auch die Unsicherheit über die künftige Pflege oder auseinander gerissene Familienverbände könnten hier eine Rolle gespielt haben.
Die Bestattung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld kann in An- oder Abwesenheit von Trauergästen erfolgen. Das anonyme Gräberfeld, eine durchgehende Rasenfläche, wird vom ZBG gepflegt.
Häufig stehen bei der Entscheidung für ein Gemeinschaftsgrabfeld die Pflegeprobleme im Vordergrund. So entstand auch 1999 die Idee einer neuen Grabart:
Gemeinschaftsgräber mit Grabmal. Die Bestattung erfolgt auf einem Gemeinschaftsgrabfeld. Alle Grabstätten erhalten einen Grabstein mit einer Gedenktafel mit Namen, Geburts-/Sterbedatum und eine einheitliche Bepflanzung für 25 Jahre. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei verschiedenen Grabmal-Modellen, die sich in ihrer Gestaltung, Größe sowie im Preis unterscheiden. Alle notwendigen Arbeiten, inklusive der Herrichtung und Pflege der Grabfelder, werden komplett vom ZBG übernommen. Ein einfacher individueller Grabschmuck wie eine Steckvase für Frischblumen oder eine Pflanzschale bis 25 cm Durchmesser und eine Grablampe ohne Sockel (Erspieß) sind erlaubt.
Mit Beginn des Jahres 2012 gibt es auf dem Friedhof in Brauck ein Feld ohne besondere Gestaltungsvorschriften. Allerdings muss auch hier die Würde des Ortes gewahrt bleiben und die Verkehrssicherheit der Grabmale eingehalten werden.
1998 wurde ein muslimisches Gräberfeld auf dem Kommunalen Friedhof Gladbeck-Brauck eröffnet. Die meisten älteren muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger werden nach ihrem Tode in die Herkunftsländer überführt. Dennoch gibt es auf dem Gladbecker Gräberfeld inzwischen viele Kindergräber und einige Erwachsenengräber.
Seit Beginn des Jahres 2015 gibt es auch ein Grabfeld für Angehörige des jesidischen Glaubens. Diese Feld liegt im nordöstlichen Bereich des Braucker Friedhofes. Die jesidische Glaubensrichtung ist eine der ältesten monotheistischen Religionen der Welt, die aus dem Bereich Kurdistan stammt und nicht missioniert. Da es auch in Gladbeck eine jesidische Gemeinde gibt und auf Grund der Kriegswirren in nahen Osten kaum Rückführungen von Verstorbenen möglich sind, wurde dem Wunsch der Jesiden entsprochen.
Ebenfalls seit Beginn des Jahres 2015 werden Partnergräber angeboten. Unseres Wissens erstmalig in dieser Form überhaupt, beinhalten sie eine Mischung aus den Gemeinschaftsgräbern mit Grabmal und Wahlgräbern. Hier können zwei Menschen, die sich in welcher Form auch immer verbunden fühlen, gemeinsam in einem zweistelligen Grab als Erdbestattung oder Urne beisetzen lassen. Diese Gräber werden vom ZBG mit einer durchgehenden Grabplatte, Bepflanzung und Rasen versehen und als Grabfeld gepflegt. Sie werden für 30 Jahre erworben und können nur einmal - nämlich nach dem Todesfall des Partners- um maximal 30 Jahre verlängert werden.
Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:
Gabriele Fuhge Tel. (02043) 992073 gabriele.fuhge@zb-gladbeck.de
Sabine Hein Tel. (02043) 992072 sabine.hein@zb-gladbeck.de
Klaus Schwartz Tel. (02043) 992273 klaus.schwartz@zb-gladbeck.de
gemeinsame Fax-Nr.: (02043) 991394