Nachfolgend ist kurz dargestellt, was im Todesfall zu tun ist, an wen man sich wenden muss oder kann und was im Einzelnen zu beachten ist.
Tritt der Tod zu Hause ein, muss zunächst der Arzt / Notarzt benachrichtigt werden, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Der Arzt benötigt dazu den Personalausweis des Verstorbenen. In Krankenhäusern, Altenheimen und bei Unfalltod erfolgt die Ausstellung des Totenscheins automatisch. Der Totenschein muss für den Bestatter verfügbar sein, da sonst keine Überführung stattfinden darf.
Geistlichen benachrichtigen
Wenn geistlicher Beistand gewünscht wird, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung.
Damit Bestattung und Trauerfeier nach den Wünschen des Verstorbenen und in einem angemessenen Rahmen stattfinden, ist professionelle Beratung und Hilfe nötig. Der geeignete Ansprechpartner ist ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Erkundigen Sie sich bei Freunden und Verwandten nach deren Erfahrungen mit Bestattern vor Ort.
Abstimmung zwischen Bestattungsunternehmen und Friedhofsverwaltung über die Wahl des Friedhofs, die Festlegung der Grabart und Grabstätte, den Zeitpunkt der Beisetzung und die Aufbahrungszeit. Es muss festgelegt werden, wo, wann und auf welche Weise die Bestattung durchgeführt werden soll. Entsprechende testamentarische Verfügungen des Verstorbenen sind zu beachten.
Der Bestatter kümmert sich auf Wunsch auch um die Terminabsprache mit der zuständigen Kirchengemeinde.
(siehe Checkliste "Kosten Trauerfall")
"Alles aus einer Hand" oder besser mit etwas Eigeninitiative. Das Serviceangebot eines Bestattungsunternehmens umfasst nahezu alle Angelegenheiten, die mit einem Todesfall zusammenhängen. Das erspart sicherlich Zeit und gibt die Gewissheit, dass alles korrekt und fachgerecht abgewickelt wird.
Natürlich ist ein derartig umfassendes Leistungspaket nicht ganz billig. Fragen Sie den Bestatter, an welchen Arbeiten Sie sich beteiligen können. Das spart nicht nur Geld, sondern stellt auch einen Beitrag zur persönlichen Trauerbewältigung dar, eine Möglichkeit dem Toten einen letzten Dienst zu erweisen.
Kontaktaufnahme zu den zuständigen Geistlichen (falls der Verstorbene Kirchenmitglied war), Besprechung der Trauerrede und des Trauergottesdienstes in der Kapelle und am Grab. Einplanung nichtkonfessioneller Trauerredner (Vereinsmitglieder, Vorgesetzte, Freunde, Angehörige, etc.), Auswahl der Musik (besondere Wünsche des Verstorbenen berücksichtigen).
Reservierung eines geeigneten Restaurants (Friedhofsnähe), Festlegung der Speisen und Getränke und des Bewirtungszeitraumes.