Bestattungsvorschriften

Erd- und Feuerbestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls, jedoch spätestens zwei Tage vor der Beisetzung, beim Zentralen Betriebshof Gladbeck anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Ansprechpartnerinnen beim Zentralen Betriebshof Gladbeck

Frau Fuhge, Tel.: 02043 / 99 20 73
Frau Hein, Tel.: 02042 / 99 20 72
E-Mail: zbg@zb-gladbeck.de

Särge und Urnen

Zur Vermeidung von Umweltbelastungen müssen Särge und Urnen sowie Sargzubehör und Ausstattung aus leicht abbaubaren Materialien bestehen.

Bestattungszeiten

Bestattungen werden montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und samstags von 9 bis 11 Uhr durchgeführt.

Ausheben der Gräber

Die Gräber werden ausschließlich durch die Stadt Gladbeck ausgehoben und wieder zugefüllt.

Ruhezeiten

Die Ruhezeit für Aschen beträgt auf allen Friedhöfen 25 Jahre. Die Ruhezeit für Leichen beträgt auf dem Friedhof Gladbeck Mitte 25 Jahre und auf den Friedhöfen Rentfort und Brauck 30 Jahre.

Umbettungen und Ausgrabungen

Da die Ruhe der Toten grundsätzlich nicht gestört werden darf, wird die Genehmigung zur Umbettung nur bei Vorliegen eines sehr gewichtigen Grundes und nur im Ausnahmefall von der Stadt erteilt.

Leichenzellen

Die Leichenzellen dürfen nur in Begleitung eines Vertreters des Friedhofspersonals bzw. des Bestatters betreten werden.

Trauerfeiern

Die Trauerfeiern können in der Kapelle, am Grabe oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden.

Öffnungszeiten der Trauerhalle

Mo-Do: 8 - 15.30 Uhr, Fr: 8 - 13 Uhr und Sa: 10 - 12 Uhr

Veranstaltungstipp
 
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