Für den dritten und letzten Abschnitt des Autobahnausbaus wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren durch Straßen.NRW vorbereitet. Dazu werden Gutachten für unterschiedliche Bereiche erstellt, u.a. eine Umweltverträglichkeitsstudie. Straßen.NRW hat Anfang 2019 den Planungsauftrag für diesen Abschnitt an eine Gruppe von Fachbüros vergeben. Der Auftrag umfasst neben der Grundlagenermittlung die Erstellung eines Vorentwurfs sowie einer Entwurfsplanung für die Autobahn inkl. des Tunnels auf Gladbecker Stadtgebiet. Die Stadt Gladbeck wird in diese Planungen durch die Autobahn GmbH eingebunden.
Zur Projektseite A52 der Autobahn GmbH des BundesDer Streckenabschnitt nördlich des neuen Autobahnkreuzes verläuft zunächst offen bis zur heutigen Kreuzung der B224 mit der Schützen- und der Bohmertstraße. Hier wird sich in Zukunft der Tunneleingang befinden. Entsprechend muss der Verkehr vom Kreuz aus nach Norden frühzeitig "nach unten“ geführt werden und liegt damit tiefer als heute die B224.
Die Beschleunigungsspur für die Fahrzeuge der A2 aus Richtung Osten, die auf die A52 auffahren, wird noch im Tunnel weitergeführt und geht in die Verzögerungsspur für den Halbanschluss über, der an der heutigen Kreuzung der B224 mit der Schützenstraße wieder zu Tage tritt. Ebenso besteht die Möglichkeit, an der Schützenstraße in Richtung A2 aus Gladbeck kommend aufzufahren.
Als Alternative zum Verlauf der zukünftigen A52 durch den zentralen Siedlungsbereich von Gladbeck wurde in der Vergangenheit auch eine Trasse durch den Grünraum zwischen Gladbeck und Gelsenkirchen, die Heege, diskutiert. Die "Heege-Lösung“ wurde im Rahmen der Aktualisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung für den Abschnitt 03 berücksichtigt und stellte sich unter drei Alternativen als die schlechteste heraus.
Die Stadt Gladbeck hatte in den Verhandlungen mit Land und Bund den Wunsch nach einem Tunnel auch im Bereich der Ringeldorfer Straße / Erlenstraße gefordert. Leider wurde von den Verhandlungspartnern keine Möglichkeit gesehen, einen Tunnel in dieser Länge zu realisieren.
Für einen Tunnel bereits ab der Phönixstraße sprechen vor allem die Entwicklungsflächen, die sich am Rande der neuen städtischen Straße auf dem Tunnel bieten würden. Insgesamt 16 Hektar könnten hier neu geplant und bebaut werden. Diese bislang nicht oder kaum genutzten Flächen, die von Seiten der Stadt entwickelt werden könnten, waren das Hauptargument für Land und Bund, den Tunnel bereits ab der Phönixstraße vorzusehen.
Der Tunnel durch den dichtbesiedelten Teil der Stadt Gladbeck wird insgesamt eine Länge von 1,5 km haben und an der heutigen Brücke zwischen Graben- und Landstraße enden. Ab hier wird die A52 bis zur Stadtgrenze im Osten wieder offen geführt. An Graben- und Landstraße erhält Gladbeck den zweiten Halbanschluss mit der Abfahrmöglichkeit aus und Auffahrmöglichkeit in Richtung Gelsenkirchen.
In Ergänzung zum Bau des Tunnels erhalten die übrigen Bereiche entlang der neuen Autobahn einen verbesserten, dem höchstmöglichen gesetzlichen Standard entsprechenden Lärmschutz, um sowohl die angrenzende Wohnbebauung als auch das Naherholungsgebiet Wittringer Wald vor einer erhöhten Belastung zu schützen. Dies wurde durch verbindliche Zusage des Landes gefestigt.
Eine hochwertige und mit der Stadt Gladbeck abgestimmte Gestaltung sämtlicher Lärmschutzanlagen und Bauwerke insbesondere der Tunnelportale wird von Seiten von Bund und Land garantiert.
Entgegen der Forderung der Stadt (zwei vollwertige Anschlussstellen mit Anpassung an das innerstädtische Verkehrsnetz) erhält die Stadtmitte die beschriebenen zwei Halbanschlüsse. Die Planung einer leistungsfähigen Rampenführung beim Halbanschluss an der Schützenstraße erfolgt im Einvernehmen mit der Stadt.
Auf dem Tunnel wird eine neue städtische Verbindungsstraße entstehen, die mit Kreisverkehren sowie mit Gehwegen, Radverkehrsanlagen, Grünbeeten, Beleuchtung und Parkplätzen ausgestattet und die Erschließungsfunktion der heutigen B224 übernehmen wird. Der Bund finanziert diesen, von der Stadt geforderten, Ersatzbau von der Phönix- bis zur Graben-/Landstraße. Die Planung und der Bau erfolgen parallel zu der Realisierung des Tunnels. Abschließende Verkehrsuntersuchungen zur Verkehrsbelastung auf der städtischen Verbindungsstraße liegen noch nicht vor. Sicher ist aber, dass die Belastungen gegenüber der heutigen Situation erheblich geringer sein werden.
In der Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 20. September 2018 stellte die Verwaltung den Konzeptplan für den Zukunftsraum A52 vor. Dieser stellt dar, wie sich die Stadt Gladbeck vor allem die städtische Verbindungsstraße auf dem Tunnel vorstellt. Dabei wurden neben den Elementen der Straße wie Fuß- und Radwege oder Straßenbegrünung auch die anliegenden Potenzialflächen mitberücksichtigt, obwohl hierfür noch keine Nutzungskonzepte vorliegen.
Der Konzeptplan wurde im Oktober 2018 an den, damals zuständigen Landesbetrieb Straßen.NRW übergeben. Die Inhalte werden in die Planung der A52 (3. Abschnitt) zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Gladbeck und Gelsenkirchen-Buer West einfließen. Diese Planung wird durch ein Fachbüro im Auftrag der Autobahn GmbH erstellt (vgl. Chronik - Mai 2018). Die Ausgestaltung der Verbindungsstraße ist Teil der Planungen der Autobahn GmbH, die von der Stadt Gladbeck intensiv begleitet werden. Dabei gilt es, diesen neuen Stadtraum mit entsprechenden Qualitäten auszustatten, um vor allem die Funktion der Verbindung der bislang getrennten Stadtteile erfüllen zu können.
Nähere Informationen können den Unterlagen für den Stadtplanungs- und Bauausschuss entnommen werden.
Die Finanzierung der notwendigen verkehrlichen Anpassung auf den Teilabschnitten Horster Straße, Grabenstraße, Landstraße, Steinstraße und Goethestraße geschieht durch den Bund und das Land.