Nach offiziellen Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird die erweiterte Mütterrente frühestens ab dem Jahr 2028 ausgezahlt werden können. Zwei Jahre später als von vielen Betroffenen erhofft. Marcel Hädrich, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen, erklärt: „Viele Gladbecker Bürger:innen fragen bei uns nach, wann die Mütterrente III kommt. Deshalb ist es wichtig, über den realistischen Zeitplan zu informieren und gleichzeitig klarzustellen, dass aktuell keine Anträge gestellt werden müssen."
Die Deutsche Rentenversicherung bestätigte am 24. Juni vor der Bundesvertreterversammlung in Münster, dass die technische Umsetzung nach Gesetzesverkündung etwa zwei Jahre benötigen wird. Über zehn Millionen Versicherungskonten bundesweit müssen neu programmiert werden.
Die geplante Mütterrente III soll Eltern von vor 1992 geborenen Kindern künftig drei statt bisher 2,5 Kindererziehungsjahre bei der Rente anrechnen. Dies bedeutet einen zusätzlichen halben Rentenpunkt pro Kind, was umgerechnet etwa 20,40 Euro mehr Rente pro Monat und Kind entspricht. Damit würden für alle Kinder unabhängig vom Geburtsjahr drei Erziehungsjahre angerechnet.
Wichtig für alle Betroffenen ist, dass nach aktuellem Stand - wie bereits bei der Mütterrente II im Jahr 2019 - keine gesonderten Anträge gestellt werden müssen. Die Erfahrungen mit der automatischen Auszahlung der Mütterrente II zeigen, dass die Rentenversicherung alle berechtigten Personen eigenständig identifiziert und die Leistungen entsprechend anpasst. Damals erhielten rund 9,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner ihre zusätzlichen Leistungen automatisch bis Mitte 2019 ausgezahlt, inklusive Nachzahlungen für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2019.
Die Reform ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung vom 28. Mai. Bundessozialministerin Bärbel Bas hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der sich derzeit in der Regierungsabstimmung befindet. Das Kabinett soll den Entwurf voraussichtlich Ende August beschließen, damit der Bundestag das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden kann.
Marcel Hädrich betont: „Auch wenn die Mütterrente III noch nicht ausgezahlt wird, informieren wir weiterhin zu allen Rentenfragen. Betroffene sollten sich jedoch nicht unter Zeitdruck setzen lassen - es ist definitiv kein Antrag erforderlich und wird auch später mit einer hohen Wahrscheinlichkeit keiner nötig sein.“ Die Stadt Gladbeck warnt gleichzeitig vor unseriösen Beratern, die das große Interesse am Thema für dubiose Geschäfte nutzen könnten. Seriöse und kostenlose Beratung zur gesetzlichen Rente gibt es kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung und bei den städtischen Beratungsstellen und den Versichertenältesten.
Die Stadt Gladbeck wird die weitere Entwicklung der Mütterrente III aufmerksam verfolgen und ihre Bürger:innen zeitnah über wichtige Neuerungen informieren.