Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Beseitigungsanordnung der Stadt Gladbeck bestätigt. Der Eigentümer hat seine Klage zurückgenommen – damit ist die Anordnung nun rechtskräftig und der Rückbau des Gebäudes verpflichtend umzusetzen.
Bürgermeisterin Bettina Weist begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Das ist ein Durchbruch nach vielen Jahren Stillstand. Diese Entscheidung gibt uns Rückenwind im Kampf gegen Problemimmobilien in unserer Stadt. Der Eigentümer ist jetzt am Zug. Ich erwarte, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die Ruine unverzüglich abreißt. Der Schandfleck im Stadtteil wird also in naher Zukunft verschwinden – nötigenfalls führen wir den Abriss als Stadt selbst durch.“
„Schrottimmobilien erfordern stets einen langen Atem. Die Verhandlung am Verwaltungsgericht ist ein wichtiger Meilenstein für diesen jahrzehntelangen Leerstand und Verfall. Das Verfahren macht Mut für andere Problemimmobilien in Gladbeck und der gesamten Region“, betont Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer.
Die Stadt Gladbeck hatte bereits 2022 eine Beseitigungsanordnung erlassen, nachdem Gutachten belegten, dass der bauliche Zustand des Gebäudes eine Sanierung unwirtschaftlich erscheinen lässt. Der Eigentümer hatte dagegen geklagt – ohne Erfolg: Das Gericht bestätigte nun die Sichtweise der Stadt. Die Konsequenz: Die Stadt kann das Verfahren erneut aufgreifen und auf einen Abriss hinwirken – notfalls durch eigene Durchführung. Die Bauaufsichtsbehörde wird somit erneut eine Ersatzvornahme androhen. Aufgrund der gesetzlich einzuhaltenden Fristen ist ein tatsächlicher Abriss durch die Stadt im Fall der Weigerung des Eigentümers voraussichtlich im Jahr 2026 realistisch.
Der Erlenkrug steht seit dem Jahr 2002 leer. Der jahrzehntelange Stillstand hat nicht nur das Ortsbild an prominenter Stelle negativ geprägt, sondern auch die Geduld der Nachbarschaft auf eine harte Probe gestellt. Denn dem heutigen Eigentümer ist es seit 2008 nicht gelungen, die geplante Sanierung des Wohn- und Geschäftsgebäudes durchzuführen. Mit der aktuellen Gerichtsentscheidung ist nun ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Lösung gelungen.