Aktuelles Gladbeck

Titel
Buersche Straße: Verwaltung setzt erste Maßnahmen zur Verbesserung um
Bild

Einleitung
In einer gemeinsamen Ortsbesichtigung der zuständigen Fachabteilungen der Stadt Gladbeck wurde die Situation an der Buerschen Straße nach Beendigung des Verkehrsversuchs näher betrachtet.
Haupttext

Denn: Die derzeitige Markierung und Beschilderung auf der Buerschen Straße nach Beendigung des Verkehrsversuch ist für die Verkehrsteilnehmer:innen aktuell unübersichtlich. Im Zuge dieses Termins wurden deshalb verschiedene erste Maßnahmen zur Verbesserung der Situation beschlossen, die Verwaltung hat bereits mit der Umsetzung begonnen. Besonders die teilweise noch vorhandenen gelben Markierungen aus Zeiten des Verkehrsversuchs sorgen für Irritationen. Diese sollen weiterhin vordringlich entfernt werden. Bis eine neue dauerhafte Markierung aufgebracht werden kann, wird es jedoch noch eine Zeit dauern: Die notwendigen Markierungsarbeiten können nur bei trockenem und wärmerem Wetter ausgeführt werden. Die Verwaltung rechnet damit, dass dies ab April 2025 erfolgen kann. Bis dies möglich ist, wurde eine übergangsweise Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer vereinbart und angeordnet, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. „Ebenfalls wurde vor Ort festgestellt, dass im Bereich von ‚Trinkgut‘ und ‚Fressnapf‘ die parkenden Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand für schwierige Sichtverhältnisse und gefährliche Situationen an den Ein- und Ausfahrten der hochfrequentierten Geschäfte sorgen“, erläutert Karsten Fuchte, Leiter des Amtes für Planen, Bauaufsicht und Verkehr. Deshalb wurde hier bereits ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Immer wieder wurde in den vergangenen Monaten auch eine Freigabe des Gehwegs im Brückenbereich für Rad Fahrende oder die Einrichtung eines eigenen Radwegs auf dem Gehweg angefragt und diskutiert. Zum Schutz der Fußgänger:innen gibt es rechtliche Vorgaben. „So sind unter anderem eine Mindestbreite für Gehwege und Radwege vorgegeben, ebenso für Sicherheitsabstände zu Fahrbahnen und parkenden Autos. Hauptrouten des Radverkehrs schließen sich mit gemeinsam von Füßgänger:innen und Radfahrer:innen genutzten Flächen ebenso aus, wie bestimmte Frequenzen und Steigungs- bzw. Gefällestrecken. In all diesen Punkten treffen die Rahmenbedingungen an der Buerschen Straße auf diese Ausschlusskriterien. „Daher wird der Gehweg auch zukünftig den Fußgänger:innen an der Buerschen Straße allein vorbehalten sein“, resümiert Karsten Fuchte. 

Über diese kurzfristigen Bemühungen um eine verbesserte Übergangssituation hinaus wird die Stadt verstärkt mit Plakaten und Flyern zum Thema „Überholverbot“ und „Fahren im Mischverkehr“ aufklären. 

Beginndatum
16.12.2024


Veranstaltungstipp
 
 Logo des Aktionsbündnisses Für die Würde unserer Städte
Das Bild zeigt den Werbebanner der ELE
WEB 2.0
Logo von Facebook Logo von Twitter Logo von Youtube Logo von Instagram
Zurück | Seitenanfang | Druckansicht