Gladbecker:innen, die für die Bundestagswahl wahlberechtigt sind eingeladen, das Wahlteam durch ihre Mitarbeit zu unterstützen. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Sie können in einem Urnen- oder Briefwahlvorstand eingesetzt werden. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich und die Wahlhelfer:innen werden durch geschultes Personal in die Tätigkeiten eingewiesen. Der Einsatz in einem Urnenwahlvorstand beginnt am Wahlsonntag um 7.15 Uhr und endet um ca. 20 Uhr. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Euro. Der Einsatz in einem Briefwahlvorstand beginnt am Wahlsonntag um 15 Uhr und endet um ca. 20.30 Uhr. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro gezahlt.
Interessierte können sich unter www.gladbeck.de/wahlhelfer über das Kontakt-Formular anmelden.Rückfragen sind unter Tel. 02043/99-2457 oder per E-Mail an wahlbuero@stadt-gladbeck.de möglich.