Nachdem die im Februar beschlossene Fortschreibung der Elternbeitragstabelle für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege zum 1. August nicht öffentlich bekanntgemacht wurde, fehlte die Rechtsgrundlage für die im August und September erhobenen Beiträge. Diese wurde durch einen erneuten Beschluss nun geschaffen.
„Wie bereits angekündigt werden wir diese zu Unrecht eingezogenen Beiträge den Eltern erstatten“, erklärte Bürgermeisterin Bettina Weist. Den dadurch für die Stadt Gladbeck entstandenen Schaden wird die Stadt Gladbeck bei der Eigenschadensversicherung anmelden. Konkret betrifft dies im Bereich der Kindertageseinrichtungen 422 Fälle und im Bereich der Tagespflege 50 Fälle. Insgesamt wurden rund 20.300 Euro eingezogen.
Damit die Elternbeitragstabelle nun im Oktober in Kraft treten kann, war eine erneute Beschlussfassung des Rates notwendig. Im Rahmen einer Sonderratssitzung am Montag stimmte der Rat der Stadt Gladbeck deshalb ein weiteres Mal über die Gebührensatzung ab und sprach sich erneut mehrheitlich dafür aus.
Die Bürgermeisterin betonte im Rahmen der Ratssitzung, dass sie dieses Versäumnis im Amt für Jugend und Familie ausdrücklich bedauert. „Kurzfristig werde ich eine externe Organisationsuntersuchung für das Amt für Jugend und Familie beauftragen, um zu schauen, wo Organisationsabläufe optimiert und wo Organisationsstrukturen angepasst werden können. All dies mit dem Ziel, effizienter zu arbeiten“, kündigte Bettina Weist an. Ausdrücklich betonte die Bürgermeisterin, dass sie nicht die Kolleginnen und Kollegen im Amt unter einen Generalverdacht stellen möchte, die dort hervorragende Arbeit leisten. Unabhängig davon prüft die Personalabteilung mögliche personelle Konsequenzen.