Diejenigen, die keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten ihr Recht auf Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses wahrnehmen, um sicherzugehen, dass sie dort eingetragen sind und damit an der Wahl teilnehmen können.
Das Wählerverzeichnis der Stadt Gladbeck wird vom 21. bis zum 24. Mai im Briefwahlbüro, Neues Rathaus, Zimmer 061, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten:
Jede wahlberechtigte Person kann während der Einsichtsfrist die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur eigenen Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, hat die Möglichkeit, bis spätestens zum 24. Mai beim Wahlbüro der Stadt Gladbeck, Altes Rathaus, Zimmer 319, 3. Obergeschoss, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, oder im Briefwahlbüro, Neues Rathaus, Zimmer 061, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, Einspruch einzulegen.