Aktuelles Gladbeck

Titel
Wahlbenachrichtigung: Europawahl am 9. Juni
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Einleitung
Das Wahlbüro bittet alle Gladbecker Bürger:innen zu überprüfen, ob sie eine Wahlbenachrichtigung für die Europawahl am 9. Juni erhalten haben.
Haupttext

Diejenigen, die keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten ihr Recht auf Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses wahrnehmen, um sicherzugehen, dass sie dort eingetragen sind und damit an der Wahl teilnehmen können.

 

Das Wählerverzeichnis der Stadt Gladbeck wird vom 21. bis zum 24. Mai im Briefwahlbüro, Neues Rathaus, Zimmer 061, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten:

 

  • Dienstag und Mittwoch: 8 bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 17.30 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

 

Jede wahlberechtigte Person kann während der Einsichtsfrist die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur eigenen Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

 

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, hat die Möglichkeit, bis spätestens zum 24. Mai beim Wahlbüro der Stadt Gladbeck, Altes Rathaus, Zimmer 319, 3. Obergeschoss, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, oder im Briefwahlbüro, Neues Rathaus, Zimmer 061, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, Einspruch einzulegen.

Beginndatum
14.05.2024


Veranstaltungstipp
 
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