Bürgermeisterin Bettina Weist unterzeichnete jetzt im Gladbecker Rathaus gemeinsam mit RWW-Geschäftsführerin Simone Ehlen und RWW-Geschäftsführer Dr. Franz-Josef Schulte eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag.
„Wir haben gute Gespräche geführt und es freut mich, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der RWW fortzusetzen. Das Vertragswerk sieht Anpassungen und Verpflichtungen für RWW vor, die dazu beitragen, den Haushalt der Stadt Gladbeck zu entlasten“, so Bürgermeisterin Bettina Weist.
Durch die Änderungen am Konzessionsvertrag aus dem Jahr 2002 werden beispielsweise Kostenentlastungen bei Baumaßnahmen und klare Regelungen für stillgelegte Leitungen festgeschrieben. Ein Plus für die Umwelt: Wenn Grünpflanzen von RWW für Arbeiten am Leitungsnetz gefällt werden müssen oder beschädigt werden, wird der entstandene Schaden ersetzt - entweder in Form einer Ersatzpflanzung am alten Standort oder (falls nicht mehr geeignet) anderswo im Stadtgebiet. Bei der Fällung eines Baumes ab zehn Zentimetern Durchmesser verpflichtet sich RWW zu Ersatzmaßnahmen nach dem „Drei-zu-Eins-Prinzip“. Für jeden gefällten Baum müssen drei neue im Stadtgebiet gepflanzt werden.
Der Vertrag wird zudem um einen neuen Paragrafen ergänzt, der weitere Pflichten verbindlich festschreibt, zum Beispiel, dass RWW die Stadt bei der Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes unterstützt. Außerdem hat die Stadt das Recht, bei Tiefbauarbeiten am Trinkwasserleitungsnetz durch RWW Leerrohre für die Breitbanddatenversorgung (Digitalisierung) mit zu verlegen. Zudem wird die Stadt unentgeltlich mit Wasser zur Straßenreinigung und für öffentliche Zier- und Straßenbrunnen beliefert.
Die RWW wurde 1912 gegründet. Sie versorgt rund 900.000 Menschen, Industrie und Gewerbe im westlichen Ruhrgebiet und dem angrenzenden Münsterland mit jährlich rund 75 Millionen Kubikmetern bestem Trinkwasser. Ihre kommunalen Gesellschafter, die Städte Gladbeck, Mülheim an der Ruhr, Bottrop und Oberhausen, wollten das bestehende Vertragswerk modifizieren, um kommunale Interessen und aktuelle Marktstandards besser berücksichtigen zu können.