Die Charta ist ein verbindlicher Verhaltenskodex, der Unternehmen und Verwaltungen dabei unterstützt, eine vielfältige und integrative Unternehmenskultur zu schaffen, mit einem Arbeitsumfeld, das frei von Vorurteilen ist. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss hatte die Verwaltung mehrheitlich im Juni beauftragt, die Charta der Vielfalt zu unterzeichnen und entsprechende Maßnahmen mit einem Umsetzungsplan zu ergreifen. Zum aktuellen Sachstand wurde das Gremium am Montag informiert.
Die Stadt Gladbeck ist davon überzeugt, dass die Charta der Vielfalt einen weiteren wichtigen Beitrag zur Schaffung einer vielfältigen und integrativen Stadtgesellschaft leisten kann. Mit der Feststellung, dass alle Menschen in Gladbeck unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Behinderung, ihrem Alter, ihrem Familienstand oder ihrer Weltanschauung gleichberechtigt behandelt werden. In der 2020 veröffentlichten „Gladbecker Erklärung“ sind in diesem Sinne bereits gemeinsam mit Verwaltung sowie Bürger:innen grundsätzliche Werte erarbeitet und schriftlich festgehalten worden, nach denen Gladbecker:innen in Zukunft miteinander leben wollen (gladbecker-erklaerung.de).
Die Bürgermeisterin hat eine Projektgruppe eingesetzt, die sich unter Federführung des Amtes für Migration und Zusammenleben mit der Umsetzung der Charta der Vielfalt befassen wird. Sie informierte zudem, dass Führungskräfte weiter für das Thema sensibilisiert und in den künftigen Stellenausschreibungen der Hinweis aufgenommen werde, dass die Stadt Gladbeck sich der Charta verpflichtet fühlt.
„Innerhalb der Gladbecker Stadtverwaltung werden die Grundzüge der Charta bereits seit Jahren gelebt“, so Bürgermeisterin Bettina Weist. „Die Stadtverwaltung ist sich bewusst, dass Vielfalt eine Stärke ist. Sie setzt sich für ein Arbeitsumfeld ein, in dem sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertgeschätzt und zugehörig fühlen. Sie bietet vielfältige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.“
Rund 4.900 Unternehmen und Institutionen haben die Charta der Vielfalt bisher in Deutschland unterzeichnet. Die Charta der Vielfalt ist eine 2006 veröffentlichte Selbstverpflichtung des gleichnamigen Vereins, der sich dafür einsetzt, dass Organisationen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen der Charta der Vielfalt sind der jährlich wiederkehrende bundesweite Deutsche Diversity-Tag im Frühjahr sowie die in Berlin stattfindende Diversity-Konferenz im November (weitere Informationen im Internet unter charta-der-vielfalt.de).