Diejenigen, die keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten ihr Recht auf Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses wahrnehmen, um sicher zu gehen, dass sie dort eingetragen sind und damit an der Wahl teilnehmen können. Überprüft werden können lediglich die zur eigenen Person eingetragenen Daten. Die Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses ist ab Montag, 25. April, bis Freitag, 29. April, im Briefwahlbüro, Fritz-Lange-Haus, Erdgeschoss, Friedrichstr. 7, möglich. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, hat die Möglichkeit, bis spätestens zum 29. April bei der Organisationsabteilung der Stadt Gladbeck, Altes Rathaus, Zimmer 319, 3. Obergeschoss, Willy-Brandt-Platz 2, oder im Briefwahlbüro, Einspruch einzulegen.
Das Briefwahlbüro im Fritz-Lange-Haus ist zu folgenden Zeiten (auch am kommenden Samstag) geöffnet:
montags - mittwochs: 8 - 16.30 Uhr
donnerstags: 8 - 17.30 Uhr
freitags: 8 - 12 Uhr
samstags (nicht am 14. Mai): 10 - 12.30 Uhr