Darauf haben sich Stadtverwaltung und der Kreis Recklinghausen heute geeinigt.
Dazu stehen rund 400 Impfdosen zur Verfügung. Die Sonderimpfaktion richtet sich vor allem an Menschen, die noch keine Erst- oder Zweitimpfung erhalten haben, um den steigenden Infektionszahlen zu begegnen. Booster-Impfungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger aber ebenfalls möglich. Die letzte Impfung muss dabei sechs Monate zurückliegen. Die einzige Ausnahme bilden Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden. Hier beträgt die Wartezeit lediglich vier Wochen.
Bei allen Impfungen wird der Impfstoff Biontech an Personen ab 12 Jahren verabreicht. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Zu den Impfaktionen sind ein amtliches Dokument, wie z.B. der Personalausweis, die Krankenversichertenkarte und – falls vorhanden – der Impfpass mitzubringen. Bei einer Zweit- oder Drittimpfung werden die Impfunterlagen von der Erstimpfung benötigt. Im Falle einer Impfung nach einer überstandenen Coronavirus-Erkrankung ist der Nachweis über die bereits überstandene Erkrankung vorzulegen. Vor Ort müssen medizinische Masken getragen und die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Die Aktion läuft, bis alle Dosen verimpft sind. Unter Umständen kann es dazu kommen, dass nicht jedem Impfwilligen ein Angebot gemacht werden kann. Zuständig für die Booster-Impfungen sind grundsätzlich die niedergelassenen Ärzte, an die sich alle Impfwilligen grundsätzlich wenden sollten.
Auch in das Thema „Impfstation“ kommt Bewegung: Noch in dieser Woche werden der Kreis Recklinghausen, das Deutsche Rote Kreuz und die Stadt Gladbeck im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die Einrichtung einer Impfstation besprechen.