Zwar untersagt die geltende CoronaSchVO in Paragraph 9 grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen, sie schafft aber auch neue Ausnahmen: „Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.“
Der Krisenstab der Stadt Gladbeck hat deshalb beschlossen, ab Dienstag, 23. Februar, die Ausübung des Individualsports auf den städtischen Freiluft-Sportanlagen unter den gegebenen Voraussetzungen wieder zu ermöglichen. Dazu ist eine Anmeldung bei der Sportverwaltung unter Tel. 02043 / 99-2551 oder per E-Mail an marc.erdmann@stadt-gladbeck.de notwendig.