Informationen zu den Kommunalwahlen 2025

Titel
Benötigte Anlagen für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Text

Für die Einreichung von Wahlvorschlägen im Rahmen der Kommunalwahl sind die vom Gesetzgeber getroffenen Regelungen nach Kommunalwahlordnung zu beachten.

Nähere Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind dem Amtsblatt 04/25 zu entnehmen.

Weitere Fragen können an das Wahlbüro gerichtet werden:


Per E-Mail: wahlbuero@stadt-gladbeck.de


Telefonisch: Herrn Timo Wirgs, 02043 / 99-2203.

Folgende Unterlagen werden nachstehend als ausfüllbare pdf-Dateien zur Verfügung gestellt:

  • Anlage 9a - Bewerberliste (Direktmandate) hier
  • Anlage 9a - Reserveliste hier
  • Anlage 9a - Niederschrift über die Mitglieder-/ Vertreter-/ Wahlberechtigten-Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen hier
  • Anlage 9c - Niederschrift über die Mitglieder-/ Vertreter-/ Wahlberechtigten-Versammlung zur Aufstellung des Bewerbers/der Bewerberin für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin hier
  • Anlage 10a - Versicherung an Eides statt (Direktmandat und Reserveliste) hier
  • Anlage 10c - Versicherung an Eides statt Bürgermeister/in hier
  • Anlage 11a - Wahlvorschlag Direktmandat Rat hier
  • Anlage 11b - Wahlvorschlag für die Reserveliste hier
  • Anlage 11b - (Anlage 1 zu Anlage 11b) Aufstellung der Wahlvorschläge Reserveliste hier
  • Anlage 11d - Wahlvorschlag Bürgermeister/in hier
  • Anlage 12a - Zustimmungserklärung Wahlvorschlag Wahlbezirk hier
  • Anlage 12b - Zustimmungserklärung Reserveliste hier
  • Anlage 12c - Zustimmungserklärung Bürgermeister/in hier
  • Anlage 13a - Bescheinigung Wählbarkeit Wahlbezirk oder Reserveliste hier
  • Anlage 13b - Bescheinigung Wählbarkeit Bürgermeister/in hier
  • Anlage 27 - Erklärung an Wahlleitung nach § 15a Absatz 2 KWahlG wegen Rechenschaftspflicht hier

 

Die ausgefüllten und handschriftlich unterzeichneten Unterlagen müssen dem Wahlbüro der Stadt Gladbeck (Stadt Gladbeck, Wahlbüro, Altes Rathaus, 3. Obergeschoss, Raum 319, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck) bis spätestens 07.07.2025, 18.00 Uhr, vorliegen!



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