Am 15. Mai 2022 wählen die Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen den achtzehnten Landtag.
Die Mitglieder des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der neue Landtag wird sich grundsätzlich aus 181 Abgeordneten zusammensetzen. 128 davon werden in den Wahlkreisen und 53 über die Landeslisten der Parteien gewählt.
Der NRW-Landtag hat mit Beschluss vom 27.01.2021 eine Änderung des Landeswahlgesetzes (LWG) unter anderem hinsichtlich der Einteilung der Landtagswahlkreise vorgenommen.
Die Stadt Gladbeck bildet nun keinen gemeinsamen Wahlkreis mehr mit der Stadt Dorsten, sondern ist in zwei Wahlkreise aufgeteilt, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die Gladbecker Stadtbezirke Mitte I, Mitte II, Zweckel, Butendorf, Brauck und Rosenhügel wurden mit den Bezirken Gelsenkirchen-Nord und Gelsenkirchen-West zusammengelegt.
Die Gladbecker Stadtbezirke Alt-Rentfort, Rentfort-Nord, Schultendorf und Ellinghorst wurden mit der Stadt Bottrop zusammengelegt.
Wie schon bei der Landtagswahl 2017 können die Wählerinnen und Wähler jeweils zwei Stimmen abgeben.
Erststimme
Mit der Erststimme legen Sie fest, welche/r Kandidat/in aus Ihrem Wahlkreis Ihre Interessen im Düsseldorfer Landtag vertreten soll. Sie nehmen mit der Abgabe der Erststimme damit direkten Einfluss auf die personelle Zusammensetzung eines Teils des Parlaments.
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme entscheiden Sie sich unabhängig von der Wahl mit der Erststimme für die Landesliste einer Partei und bestimmen damit das Stärkeverhältnis der im Landtag vertretenden Parteien.