Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten in der Zeit vom 4. - 24. April 2022 eine Wahlbenachrichtigung.
Die Stadt Gladbeck erstellt - wie alle anderen Städte in NRW - am 3. April 2022 ein Wählerverzeichnis, das alle Wahlberechtigen enthält, die an diesem Tag mit ihrer Hauptwohnung in Gladbeck gemeldet sind. Die Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 4. - 24. April 2022 ihre Wahlbenachrichtigung. Auf der Wahlbenachrichtigung stehen der Stimmbezirk und der zuständige Wahlraum. Außerdem ist ein Hinweis aufgedruckt, ob es sich um einen barrierefreien Wahlraum handelt.
Für Rückfragen und für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gerne zur Verfügung.