Hier erhalten Sie Informationen über die Wählbarkeit.
Wählbar ist jede:r Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, unabhängig von ihrem/seinem Wohnsitz, der/die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Ebenfalls wählbar ist jede:r Unionsbürger:in, der/die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält, am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und weder in Deutschland noch im Herkunftsmitgliedstaat vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.