Hier erfahren Sie, welche Wahlräume barrierefrei für gehbehinderte Wähler:innen und Rollstuhlfahrer:innen erreichbar sind und wie Sie dort ggf. wählen können.
In Gladbeck sind fast 90 % der Wahllokale barrierefrei erreichbar. Hier erhalten Sie eine Aufstellung der Wahlräume und können ablesen, welche Wahlräume barrierefrei sind.
Wahlberechtigte, die in einem barrierefreien Wahlraum ihre Stimme abgeben möchten, müssen Folgendes beachten:
• Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie voraussichtlich Mitte Mai erhalten, ist das für Sie zuständige Wahllokal - mit einer Kennzeichnung, ob es barrierefrei ist - genannt.
• Sie können auch anhand der obengenannten Aufstellung prüfen, ob es sich bei dem für Sie zuständigen Wahlraum um einen barrierefreien Wahlraum handelt.
In Kürze können Sie zudem unter Angabe Ihrer Adresse den für Sie zuständigen Wahlraum hier direkt abrufen.
Ist der Wahlraum barrierefrei, so können Sie dort Ihre Stimme gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweises abgeben.
• Ist der für Sie zuständige Wahlraum nicht barrierefrei, so können Sie - unabhängig von der Möglichkeit der Briefwahl - entscheiden, in welchem barrierefreien Wahlraum Sie am Wahlsonntag wählen möchten.
WICHTIG: Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein, der bis zum 07. Juni 2024 beim Wahlbüro/Briefwahlbüro der Stadt Gladbeck beantragt werden muss (z. B. mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Gegen Vorlage des Wahlscheins und eines Ausweises können Sie dann in dem barrierefreien Wahlraum Ihre Stimme abgeben.
• Eine Stimmabgabe ohne Wahlschein in einem Wahlraum, der nicht auf der Wahlbenachrichtigung genannt ist, ist nicht möglich.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Wahlbüros gerne zur Verfügung.