Informationen zur Europawahl

Titel
Wie wirkt sich ein Wohnsitzwechsel nach dem 28.04.2024 aus?
Text

Alle Wahlberechtigten, die am 28. April 2024 in Gladbeck mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Gladbecker Wählerverzeichnis eingetragen. Bei einem Wohnsitzwechsel nach dem 28. April 2024 sind bestimmte Besonderheiten zu beachten:


Sie ziehen nach dem 28.04.2024 nach Gladbeck…
- aus einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und sind Deutsche:r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG:
Bei einem Zuzug nach Gladbeck in der Zeit vom 29. April bis 19. Mai 2024 aus einer anderen Gemeinde bleiben Sie grundsätzlich in dem Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohngemeinde eingetragen. Sie erhalten in Gladbeck bei Ihrer Anmeldung ein Formular, mit dem Sie auf Wunsch bis zum 19.05.2024 die Aufnahme in das Gladbecker Wählerverzeichnis beantragen können. Sie werden dann im Verzeichnis Ihrer bisherigen Wohngemeinde gestrichen. 

Bei einem Zuzug nach Gladbeck nach dem 19. Mai 2024 bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohngemeinde eingetragen und können am Wahlsonntag in Ihrem dortigen Wahlraum an der Wahl teilnehmen oder Briefwahlunterlagen bei der dortigen Verwaltung beantragen. Eine Änderung des Wählerverzeichnisses ist nicht (mehr) möglich.

- aus einer anderen Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und sind Unionsbürger:in:
 Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Wahlbüro in Verbindung, wenn Sie in Gladbeck an der Europawahl teilnehmen möchten.

- aus dem Ausland:
 Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Wahlbüro in Verbindung, wenn Sie in Gladbeck an der Europawahl teilnehmen möchten.


Sie ziehen nach dem 28.04.2024 fort aus Gladbeck…
- in eine andere Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland:
Sie bleiben grundsätzlich im Gladbecker Wählerverzeichnis eingetragen. In der Zeit vom 29. April bis 19. Mai 2024 können Sie bei Ihrer neuen Wohngemeinde die Aufnahme in das dortige Wählerverzeichnis beantragen. 
Informieren Sie sich bitte entsprechend bei der dortigen Verwaltung (Meldebehörde oder Wahlbüro).

- in das Ausland (egal, ob europäisches oder sonstiges Ausland):
Sie bleiben im Gladbecker Wählerverzeichnis eingetragen und können Ihr Wahlrecht, ggf. per Briefwahl, ausüben. 

Sie ziehen nach dem 28.04.2024 innerhalb Gladbecks um
Sie bleiben in dem Wählerverzeichnis ihres bisherigen Wahlbezirks in Gladbeck eingetragen und können am Wahlsonntag in Ihrem bisherigen Wahlraum an der Wahl teilnehmen oder Briefwahlunterlagen beantragen. Eine Änderung des Wählerverzeichnisses ist bei Umzügen innerhalb Gladbecks nicht möglich.

 

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Wahlbüros gerne zur Verfügung.

 



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