Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie an der Europawahl teilnehmen können.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
• Deutsche:r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehöriger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist,
• das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 09. Juni 2008 geboren ist),
• seit mindestens drei Monaten, also seit dem 09. März 2024, im Bundesgebiet oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnt oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
• nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 6a Abs. 1 und 2 EuWG).
Jede:r deutsche Wahlberechtigte wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie/er am 28. April 2024 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Unionsbürger:innen, die bereits bei vorangegangen Europawahlen die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt haben, werden ebenfalls von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Unionsbürger:innen, die Erstantragsteller:innen sind, und Auslandsdeutsche informieren sich unter Informationen für Unionsbürger:innen und Auslandsdeutsche.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Wahlbüros gerne zur Verfügung.