Infos zur Bundestagswahl | Stadt Gladbeck

Informationen zur Landtagswahl

Titel
Wer darf wählen?
Text

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

¨      Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,

¨      das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist),

¨      seit mindestens 16 Tagen, also seit dem 29. April 2022, in Nordrhein-Westfalen seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat ,

¨      in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Jede/r Wahlberechtigte wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie/er am 3. April 2022 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gerne zur Verfügung.



Zurück zur Auflistung aller Informationen

Veranstaltungstipp
 
 Logo des Aktionsbündnisses Für die Würde unserer Städte
Das Bild zeigt den Werbebanner der ELE
WEB 2.0
Logo von Facebook Logo von Twitter Logo von Youtube Logo von Instagram
Zurück | Seitenanfang | Druckansicht