Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
¨ Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,
¨ das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist),
¨ seit mindestens 16 Tagen, also seit dem 29. April 2022, in Nordrhein-Westfalen seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat ,
¨ in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Jede/r Wahlberechtigte wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie/er am 3. April 2022 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gerne zur Verfügung.