Wahlvorschläge für die Wahlkreise können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen beziehungsweise Einzelbewerbern beim jeweiligen Kreiswahlleiter eingereicht werden.
Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden. Die Landeslisten sind beim Landeswahlleiter einzureichen.
Nähere Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren sind der Bekanntmachung des Landeswahlleiters - 35.09.04 - vom 18. Juni 2021 zu entnehmen.