Infos zur Bundestagswahl | Stadt Gladbeck

Informationen zur Landtagswahl

Titel
Wer kann gewählt werden?
Text

Wählbar sind nach den Landeswahlvorschriften Wahlberechtigte, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen und nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.



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