Datenschutzbeauftragter in Bürger-Service | Stadt Gladbeck

Fachbereich Datenschutzbeauftragter

Aufgabe des Datenschutzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt wird, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Diese Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder die betroffene Person dem zugestimmt hat. Die Verarbeitung darf grundsätzlich auch nur für die Zwecke erfolgen, für die die Daten erhoben worden sind. Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es, die Stadt bei der Sicherstellung des Datenschutzes zu unterstützen. Er berät die datenverarbeitenden Stellen bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten und überwacht die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz. Außerdem führt er das Verfahrensverzeichnis für die Stadtverwaltung, in dem alle relevanten Angaben zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten sind. Der Datenschutzbeauftragte ist der Ansprechpartner für die Angelegenheiten des Datenschutzes. Wer sich in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedroht oder verletzt sieht, kann sich an ihn wenden. Er ist zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person verpflichtet. Beim Datenschutzbeauftragten kann auch die Einsicht in das Verfahrensverzeichnis genommen werden Darüber hinaus können sich die Betroffenen jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz wenden.

Öffnungszeiten
Montag08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr    
Dienstag08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr    
Mittwoch08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr    
Donnerstag08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr    
Freitag08:30-12:00 Uhr      

sowie nach Vereinbarung

Adresse
Altes Rathaus GladbeckAltes Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Raum
308
Telefon
02043/992621
Fax
02043/99172621
Leistungen
Veranstaltungstipp

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