Amt für Migration und Zusammenleben in Bürger-Service | Stadt Gladbeck

Amt Amt für Migration und Zusammenleben

Das Amt ist untergliedert in die Abteilungen:

  • Migration
    • Sachgebiet allgemeine Publikumsbearbeitung
    • Rückführung und Sicherheit
    • Einbürgerung

 

  •  Zusammenleben
    • Büro für interkulturelle Arbeit
    • Kommunales Integrationsmanagement

 

Aktuelle Informationen zur Visumerteilung für Erdbebenopfer:

Informationen zu den häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und in Syrien finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294 Da für die Visumerteilung eine Verpflichtungserklärung benötigt wird, ist es erforderlich, dass sich Gladbecker:innen an die Ausländerbehörde wenden.

Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Reisepass / Personalausweis
  • drei Einkommensnachweise / Kontoauszüge (der letzten drei Monate)
  • Mietvertrag / Kaufvertrag.

Von der/den eingeladenen Personen benötigen wir folgende Angaben

  • Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer, Heimatadresse, Verwandtschaftsbeziehung zum Gastgeber
  • dentische Angaben zu den Personen, die mit dem Eingeladenen ins Bundesgebiet einreisen wollen (Ehegatten und Kinder).
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Die Abgabe der Verpflichtungserklärung kostet 29,-- Euro Gebühren pro auszustellender Verpflichtungserklärung.

Bitte beachten Sie:

Das vereinfachte Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:

  • Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen)
  • Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel.
  • Das Familienmitglied in Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben. (Details zur Verpflichtungserklärung finden Sie ebenfalls unter der o. g. Website)
  • Sie hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen

Informationen zum Umfang der eingegangenen Verpflichtung erhalten Sie unter: https://eservice2.gkd-re.de/bsopre140/index.html?seite=angebot&id=19650

Ein Termin zur Abgabe der Verpflichtungserklärung muss zwingend vereinbart werden. Bitte fragen Sie unter den Rufnummern 99 - 2422 (Frau Schlusemann) oder 99 - 2496 (Frau Foerster) nach einem Termin.

 

 

 

 

Öffnungszeiten
Montag08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr    
Dienstag08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr    
Mittwoch08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr    
Donnerstag08:30-12:00 Uhr   13:30-15:30 Uhr    
Freitag08:30-12:00 Uhr      

sowie nach Vereinbarung

Adresse
Neues RathausNeues Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Kartenansicht
Raum
032
Telefon
02043 / 99 2496
Fax
02043 / 99 14 2496
Leitung
Veranstaltungstipp

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