Niederlassungserlaubnis

Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ersetzt die bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Sie berechtigt zur Ausübung einer unselbständigen oder auch einer selbständigen Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und in der Regel auch räumlich unbeschränkt und nicht mit Nebenbestimmungen zu versehen.

 

Grundvoraussetzung für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis wäre u. a.

 1. ein langjähriger rechtmäßiger Aufenthalt (5 Jahre sind grundsätzlich ausreichend)

 2.  soziale und wirtschaftliche Integration (ausreichende Einkünfte, keine Vorstrafen)

 3.  ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, nachzuweisen durch die Vorlage des B1-Zertfikats

 4.  Straffreiheit

Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis lassen Sie sich bitte von den Mitarbeitern/innen der Ausländerbehörde in einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch erläutern.

Grundsätzlich ist zur Beantragung eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminabsprache erforderlich.

Sie können uns dazu gern eine E-Mail schreiben, wir unterbreiten Ihnen dann einen Terminvorschlag.

Die zentrale E-Mail-Adresse lautet: auslaenderamt@stadt-gladbeck.de

Sie können ebenfalls auf die Online-Terminvergabe zurückgreifen (www.gladbeck.de/onlinetermin)

Bitte nutzen Sie für telefonische Anfragen und Terminvereinbarungen auch die Telefonsprechstunde. Dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr sind alle Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen telefonisch erreichbar.

Die Anträge auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis werden bei Vorsprache von den Mitarbeitern/innen der Ausländerbehörde ausgefertigt.

Kosten

113,00 Euro - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an volljährige Personen

  55,00 Euro - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an minderjährige Personen

147,00 Euro - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte*

124,00 Euro - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Selbständige*

 

*zur Beantragung ist ein qualifiziertes Beratungsgespräch erforderlich - bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde

Unterlagen

gültiger Nationalpass, Kopie des Nationalpasses, ein Passfoto, die letzten drei Einkommensnachweise (z. B. Lohnstreifen, Rentenbescheide, etc.), Arbeitgeberbescheinigung (bei Arbeitnehmern), Führungszeugnis, Schulbescheinigungen der schulpflichtigen Kinder, Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung, Nachweis über die Leistung von mind. 60 Monatsbeiträgen zur Rentenversicherung (bei volljährigen Antragstellern/-innen) sowie einen Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 (eine individuelle Beratung erfolgt bei Antragstellung durch die Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde)

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