Staatsangehörige der EU genießen unter bestimmten Voraussetzungen Freizügigkeit in den anderen Mitgliedsstaaten.
Erfüllt ein EU-Staatsangehöriger diese Voraussetzungen benötigt er keine Aufenthaltserlaubnis.
Es ist lediglich erforderlich, dass bei der Anmeldung im Bürgeramt eine Kopie des Nationalpasses oder des Personalausweises (Identitätskarte) eingereicht wird. Sollte bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen, kann dieser ebenfalls eingereicht werden.
Ein Dokument, welches das Vorliegen der Freizügigkeit bescheinigt wird nicht mehr ausgestellt. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist in der Regel nicht erforderlich.
keine
gültiger Nationalpass oder Personalausweis, Kopie des Nationalpasses oder des Personalausweises, evtl. Arbeitsvertrag