Die Abmeldung des Wohnsitzes ist notwendig, wenn
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Eine Abmeldung ist auch frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt dann zum Datum das Auszugs.
Die meldepflichtige Person soll die Abmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.
Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:
Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Abmeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:
Zudem kann die meldepflichtige Person das Abmeldeformular auch übersenden.
Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich nur innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde über den Umzug zu informieren.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Abmeldeformular und Vollmacht
keine