Bürgerkoffer

Termine können telefonisch vereinbart werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihnen kein Wunschtermin angeboten werden kann. Termine können je nach Kapazität vergeben werden.

Voraussetzungen

Das Angebot gilt ausschließlich für:

a)    nicht nur vorübergehend stark mobilitätseingeschränkte Personen, für welche das Aufsuchen des Rathauses unmöglich ist bzw. einen nicht vertretbaren Aufwand verursachen würde,

b)    vorübergehend stark mobilitätseingeschränkte Personen, bei denen die gewünschte Dienstleistung aus rechtlichen oder ähnlichen Gründen keinen Aufschub duldet.

Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Es werden nur höchstpersönliche Rechtsgeschäfte mit dem Bürgerkoffer abgewickelt.

Zuständige Dienststelle
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