Wohnberechtigungsschein

Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein gültiger WBS. Diesen erhalten Sie, wenn:

  • die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaues nicht überschritten werden
  • die Wohnung eine angemessene Größe aufweist,
  • das Haushaltseinkommen nachgewiesen wird,
  • ein Antrag gestellt und Einkommensnachweise (für Haushaltsangehörige) vorgelegt werden

Alles Wissenswerte ist zusammengefasst unter Merkblatt.

 

Ich erhalte keinen WBS? Was nun?

In begründeten Einzelfällen kann von den WBS Voraussetzungen freigestellt werden.

 

Wo finden Sie uns?

Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen an der Wilhelmstr. 8, 1.OG, Zimmer 1.26 - 1.27, zur Verfügung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Veranstaltungstipp
 
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