Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein gültiger WBS. Diesen erhalten Sie, wenn:
Alles Wissenswerte ist zusammengefasst unter Merkblatt.
Ich erhalte keinen WBS? Was nun?
In begründeten Einzelfällen kann von den WBS Voraussetzungen freigestellt werden.
Wo finden Sie uns?
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen an der Wilhelmstr. 8, 1.OG, Zimmer 1.26 - 1.27, zur Verfügung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.