Seit 2005 vertritt der Jugendrat der Stadt Gladbeck überparteilich die Interessen und Anliegen aller Gladbecker Kinder und Jugendlichen. Die Wahlen zum Jugendrat finden einmal jährlich an den weiterführenden Schulen und den Jugendeinrichtungen statt. Alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 21 Jahren, die in Gladbeck wohnen oder zur Schule gehen, sind wahlberechtigt und können sich zur Wahl aufstellen lassen.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck (§ 17c Absatz 3) hat der Jugendrat das Recht, Anregungen und Stellungnahmen dem Rat der Stadt Gladbeck oder einem Auschuss vorzulegen und er wirkt bei Angelegenheiten, die die besonderen Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, mit beratender Stimme mit.
Die Sitzungen des Jugendrates finden viermal im Jahr im Ratssaal statt. Als regelmäßiger Gast nimmt die Bürgermeisterin an den Sitzungen teil. Die Jugendratsmitglieder beraten über Themen, die sie zuvor in Arbeitsgruppen entwickelt haben.
Der Jugendrat bietet interessierten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, bei jugendrelevanten Themen mitzureden und somit das gesellschaftliche Leben in der Stadt mitzugestalten.
Weiter Informationen über den Jugendrat gibt es auf der Internetseite des Jugendrates, https://www.jugend-in-gladbeck.de/jugendrat, und bei der Kinder- und Jugendbeauftragten.