Für das Anliegen Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig. Sie können diese Anliegen zu den Öffnungszeiten des Serviceschalters ohne Termin erledigen.
Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann eine Person gemeldet ist, ob sie noch lebt oder zum Nachweis bestimmter Daten, kann eine Meldebescheinigung erteilt werden. Diese wird zur Vorlage bei Behörden oder privaten Institutionen genutzt.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Daten zur regulären Meldebescheinigung (z.B. Staatsangehörigkeit, Konfession oder Familienstand).
Die Meldebescheinigung kann online beantragt werden: Hier
Anschließend erhalten Sie diese per Post an Ihre Meldeadresse übersandt.
Unter Vorlage eines Identitätspapieres erhaten Sie diese auch beim Service-Schalter des Bürgeramtes. Weiterhin kann die Bescheinigung auch schriftlich beantragt werden. Ist die Übersendung an eine andere Adresse als die Meldeadresse vorgesehen, muss ein Identitätsnachweis erbracht werden.
9 Euro (Bar oder EC-Karte - für gesetzliche deutsche Renten- und Kindergeldzwecke gebührenfrei)
Personalausweis, Reisepass oder alternativ das Familienstammbuch, ggfls. Nachweis über Kostenfreiheit