Für das Anliegen Führungszeugnis ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig. Sie können dieses Anliegen zu den Öffnungszeiten des Serviceschalters ohne Termin erledigen.
Bürger*innen, die nachweisen müssen, dass sie nicht vorbestraft sind, benötigen ein Führungszeugnis.
Es gibt drei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich (die Vorsprache einer bevollmächtigten Person ist nicht möglich) bei der Meldebehörde zu beantragen. Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und je nach Belegart entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.
Zudem besteht die Möglichkeit, das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz in Bonn (siehe Link unten).
13 Euro, bzw. kostenlos bei Nachweis von Ehrenamt (Bar oder EC-Karte)
Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Nachweis über das Erweiterte Führungszeugnis, über ein Ehrenamt