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ENTWÄSSERUNGSGEBÜHREN



festverbauter Wasserzähler


Gemäß Satzung der Stadt Gladbeck von 1997 über die Erhebung von Entwässerungsgebühren, werden für die Einleitung von Schmutz - und Niederschlagswasser getrennte Gebühren erhoben.

Alles zum Thema "Entwässerungsgebühren und Gartenbewässerung"  erfahren Sie beim

Amt für Finanzen und Beteiligungen - Abteilung Steuern und Abgaben (StA 20/2).

 

Ansprechpartner:innen:

Marcel Liß
Telefon: 02043-99 2494
E-Mail: marcel.liss@stadt-gladbeck.de
Amt fü Finanzen und Beteiligungen, StA 20/2
 
Martina Klein
Telefon: 02043-99 2474
E-Mail: martina.klein@stadt-gladbeck.de
Amt für Finanzen und Beteiligungen, StA.20/2

Formulare:



 
Unter den flogenden Links finden Sie weitere interessante Informationen zum Thema:
"Niederschlagswasser und Gebühreneinsparung"

Formulare:

 

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