Überflutungsschutz im Gebäude: Vier Fragen die Sie sich stellen sollten:
Frage 1: Habe ich in meinem Gebäude eine Rückstausicherung? Jeder Eigentümer muss sich gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Gladbeck selbstständig gegen Rückstau schützen! Schutz vor Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation bieten Rückstausicherungen. Art und Ort der Rückstausicherung hängen im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:
von der Höhenlage der Entwässerungsgegenstände im Keller,
ob es sich um fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser handelt,
ob der Einbauort außerhalb des Gebäudes in einem Schacht liegt.
Wichtig: Um einen dauerhaften Schutz gegen Rückstau zu gewährleisten, müssen Rückstausicherungen regelmäßig gewartet und gereinigt werden. Nach DIN EN 13564 mindestens 2x jährlich. Lassen Sie sich von Fachfirmen beraten! Holen Sie mehrere Angebote ein!
Des Weiteren sollten Sie die Nutzung der gefährdeten Räume überdenken.
Frage 2: Wo sind Regenwasserleitungen angeschlossen? Beispiel: RW-Anschluss falsch Beispiel: RW-Ableitung optimiert
Weitere Informationen zum Sammeln und Versickern von Regenwasser unter: https://emscher-regen.de
Frage 3: Gibt es Öffnungen im Gebäude, durch die Oberflächenwasser in das Kellergeschoss eindringen kann?