Energetischer Sanierungszuschuss

 

Energieeinsparung und Klimaschutz stellen für die Stadt Gladbeck eine zentrale umweltpolitische Aufgabe dar. Mit dem energetischen Sanierungszuschuss liegt der Stadt eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Gebäudebestandes in den Quartieren Brauck-West/Butendorf und Stadtmitte vor. Es zeigt sich, dass große Teile des Gebäudebestandes aus vor 1990 entstanden sind und seither nicht energetisch saniert wurden. Die Stadt Gladbeck verfolgt das Ziel, die Sanierungsrate in den Quartieren zu steigern und so den Energieverbrauch und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen nach und nach signifikant zu senken. Ziel des Förderprogramms "Energetischer Sanierungszuschuss“ ist es, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in einem einfachen Verfahren zu motivieren, eine bauteilbezogene energetische Sanierung oder eine Heizungssanierung durchzuführen.

 

Erläuterung zur Förderung der Baubegleitung:

Im Rahmen der Förderrichtlinie werden auch Maßnahmen zur Baubegleitung mit bis zu 50% gefördert (Maximal 400 €). Mögliche förderfähige Maßnahmen orientieren sich am Merkblatt zur Sanierungsberatung aus dem Förderprogramm 431 der KFW-Bank.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Stadt Gladbeck - Amt für Planen, Bauen, Umwelt (Umweltabteilung)


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