Trotz des ablehnenden Votums der Gladbecker Bürgerschaft im Jahr 2012 wurde im August 2014 das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B224 zur A52 zwischen der Stadtgrenze Gladbeck / Bottrop und der A2 eingeleitet (vgl. Abschnitt 02). Hintergrund war ein Maßnahmenpaket des Landesverkehrsministeriums zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Mittleren Ruhrgebiet, in dem der Ausbau zur A52 zwischen der A42 und der A2 enthalten war.
In der Konsequenz wäre die B224 nördlich der A2 mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch den Ausbau der A52 konfrontiert gewesen. Eine entsprechend kritische Stellungnahme der Stadt Gladbeck im Planfeststellungsverfahren folgte. Inhalt dieser Stellungnahme waren neben Anpassungen der Planungen für das Autobahnkreuz auch Forderungen nach Lösungen für den weiteren Verlauf der Trasse auf Gladbecker Stadtgebiet (Tunnel, Lärmschutz).
Dies war die Basis für Gespräche zwischen der Stadt Gladbeck sowie dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund im März und November 2015. Als Ergebnis stand Ende 2015 die "Vereinbarung zum geplanten Neubau der A52 im Zuge der B224 auf Gladbecker Stadtgebiet“ und entsprechende Eckpunkte zu dieser Vereinbarung (zusammen gemeinhin als "Eckpunktepapier“ bezeichnet).
Die Vereinbarung enthält spürbare Verbesserungen gegenüber dem im Ratsbürgerentscheid abgelehnten Vorschlag. Die Ziele der Stadt Gladbeck für die Verhandlungen wurden damit weitgehend erreicht.
In seiner Sitzung am 26. November 2015 hat der Rat der Stadt Gladbeck das Eckpunktepapier beschlossen. Damit wurde dem Angebot von Bund und Land von 2011 zugestimmt. Die Alternative wäre gewesen, sich mit dem Ausbau der B224 zur A52 bis zur A2 abzufinden und damit die Stadt ohne weitere Maßnahmen einem erhöhten Verkehrsaufkommen auszusetzen. Dazu erhält die Stadt die Chance für eine städtebauliche Entwicklung entlang der künftigen A52 in Tunnellage (vgl. 37° Nordost - Gladbeck wächst zusammen).